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Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt eines Todesfalles bei der Stadtverwaltung oder dem zuständigen Ortsvorsteher anzumelden. Ort und Zeit der Bestattungen werden in Absprache mit den Hinterbliebenen und den Geistlichen festgelegt.
Die Stadt Bad Saulgau unterhält acht Friedhöfe. Beim Friedhof Bad Saulgau ist die Stadtverwaltung Ansprechpartner. Bei den Friedhöfen der Ortsteile Braunenweiler, Friedberg, Hochberg, Moosheim, Renhardsweiler, Fulgenstadt und Sießen die jeweilige Ortsverwaltung.
Als Grabstätten stehen Kindergräber (bis zu 6 Jahre), Urnengräber, Reihengräber und Wahlgräber zur Verfügung. Daneben besteht die Möglichkeit in Bad Saulgau, das dortige Frühchengrab zu nutzen.
Um den Aufwand der Grabpflege für die Hinterbliebenen zu reduzieren, besteht neben der konkreten Beauftragung eines Gärtners die Möglichkeit, ein Rasengrab oder ein Grab im sog. gärtnergepflegten Grabfeld (ab 2016) zu wählen.
Die Stadt bietet folgende Grabarten an:
Alternativ zu einer Bestattung auf einem Friedhof bietet die Stadt Bad Saulgau auch Ruhestätten im Betattungswald Bad Saulgau an.
Die Nutzungszeit für ein Grab hängt von der jeweiligen Grabart ab.
Die Ruhezeiten bei Urnengräber betragen mindestens 15 Jahre, bei Erdbestattungen mindestens 30 Jahre.
Nur bei den Wahlgräbern besteht die Möglichkeit die Nutzungszeit für die Gräber zu verlängern.
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
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