DRK Kreisverband Sigmaringen e.V.
Bachstraße 23
Bad Saulgau
0162 2860681
tafel-bad-saulgau@kv-sigmaringen.drk.de
Öffnungszeiten
Mittwochs und Freitags jeweils von 13.30 Uhr – 15.00 Uhr
Weitere Informationen sind im Tafelladen erhältlich.
Sortiment
Im Tafelladen erhalten bedürftige Personen nicht nur Lebensmittel von Baby-Nahrung über Nudeln bis vielerlei Sorten Brot, Obst und Gemüse oder Kühlwaren, sondern auch Kleidung.
Mithilfe
Angesichts der hohen Nachfrage werden weitere Lebensmittel benötigt. Über weitere Firmen und Unternehmen, die bereit sind, Ware zu liefern, würde sich das Tafel-Laden-Team sehr freuen.
Auch interessierte Helferinnen und Helfer können während der Öffnungszeiten vorbei kommen oder anrufen.
Wie kann ich eigentlich im Tafelladen einkaufen?
Damit bedürftige Personen im Tafelladen überhaupt verbilligte Lebensmittel einkaufen können, benötigen sie einen Berechtigungsschein, den die Stadtverwaltung Bad Saulgau, die Gemeindeverwaltungen, der Caritasverband Bad Saulgau, das Deutsche Rote Kreuz Sigmaringen und der Tafelladen ausstellen. Mit dem Berechtigungsschein erhalten die Personen im Tafelladen eine Einkaufskarte, die zum Einkauf der Waren berechtigt.
Was muss ich vorlegen?
Bedürftige im Leistungsbezug legen den jeweiligen aktuellen Leistungsbescheid und den Personalausweis oder Reisepass vor. Sonstige Bedürftige müssen Nachweise über Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Nachweise über die Ausgaben für die Wohnung, sonstige Zahlungsverpflichtungen und den Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Kreis der Bedürftigen
1. Bezieher von Arbeitslosengeld nach SGB III oder Arbeitslosengeld II nach SGB II.
2. Bezieher von Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Grundsicherung nach SGB XII
3. Bezieher von Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuß)
4. Rentner/innen, deren Rente unter dem Satz nach SGB XII liegt, die aber weder Grundsicherung beantragt haben noch beantragen
wollen.
5. von „Armut“ bedrohte Menschen: Person/Familien, deren Ein-kommen nach Abzug der Zahlungsverpflichtungen (Miete & NK, Belastungen bei Eigentum, Abschläge für Energie, Schulden, Pfändungen usw.) am Niveau der Sozialhilfe/ALG II liegt.
6. Familien mit Mehrlingsgeburten („Geringverdiener“)
7. Menschen in Notlage: Klassischer Fall wäre z.B. ein Wohnungs- bzw. Hausbrand oder der plötzliche/unerwartete Tod des Familienernährers auf ähnliche Notlagen anwendbar.
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
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