Friedhöfe, Friedhofsverwaltung

Zuständige Mitarbeiter

Weitere Informationen

Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt eines Todesfalles bei der Stadtverwaltung oder dem zuständigen Ortsvorsteher anzumelden. Ort und Zeit der Bestattungen werden in Absprache mit den Hinterbliebenen und den Geistlichen festgelegt.

Die Stadt Bad Saulgau unterhält acht Friedhöfe. Beim Friedhof Bad Saulgau ist die Stadtverwaltung Ansprechpartner. Bei den Friedhöfen der Ortsteile Braunenweiler, Friedberg, Hochberg, Moosheim, Renhardsweiler, Fulgenstadt und Sießen die jeweilige Ortsverwaltung.

Als Grabstätten stehen Kindergräber (bis zu 6 Jahre), Urnengräber, Reihengräber und Wahlgräber zur Verfügung. Daneben besteht die Möglichkeit in Bad Saulgau, das dortige Frühchengrab zu nutzen. 

Um den Aufwand der Grabpflege für die Hinterbliebenen zu reduzieren, besteht neben der konkreten Beauftragung eines Gärtners die Möglichkeit, ein Rasengrab oder ein Grab im sog. gärtnergepflegten Grabfeld (ab 2016) zu wählen.

Grabarten

Die Stadt bietet folgende Grabarten an:

  • Frühchenfeld (nur in der Kernstadt)
  • Wahlgrab für Erdbestattung
  • Reihengrab für Erdbestattung
  • Wahlgrab für Urnengrab
  • Reihenurnengrab (auch Rasengräber)
  • Anonyme Bestattung
  • Gärtnergepflegte Grabfelder

Alternativ zu einer Bestattung auf einem Friedhof bietet die Stadt Bad Saulgau auch Ruhestätten im Betattungswald Bad Saulgau an.

Nutzungs- / Ruhezeiten

Die Nutzungszeit für ein Grab hängt von der jeweiligen Grabart ab.

Die Ruhezeiten bei Urnengräber betragen mindestens 15 Jahre, bei Erdbestattungen mindestens 30 Jahre.

Nur bei den Wahlgräbern besteht die Möglichkeit die Nutzungszeit für die Gräber zu verlängern.

Friedhofssatzung, Fristen, Gebühren

Logo der Stadt Bad Saulgau

Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau

Telefon 07581 207 - 0
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