Namensänderungen

Erklärungen über die nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, die Hinzufügung oder den Widerruf eines Namens zum Ehenamen, die Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe, die Namensführung eines Kindes oder über die Namensführung von Spätaussiedlern und Vertriebenen bzw. Erklärungen über die Angleichung von Namen können beim Standesamt abgegeben werden.

Diese Erklärungen bedürfen jeweils einer öffentlichen Beglaubigung und müssen daher persönlich erfolgen. Genaue Informationen zu den einzelnen Erklärungsmöglichkeiten und zu den dafür notwendigen Voraussetzungen erhalten Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Weitere Möglichkeiten bietet das Namensänderungsgesetz, z. B. für die Änderung von Vor- und Familiennamen.

Zuständige Mitarbeiter

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden von den externen Komponenten ggf. auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Komponenten können Sie jederzeit widerrufen. Eine Übersicht der externen Komponenten und weitere Informationen dazu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Notwendige Cookies werden immer geladen