Namensänderungen

Erklärungen über die nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, die Hinzufügung oder den Widerruf eines Namens zum Ehenamen, die Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe, die Namensführung eines Kindes oder über die Namensführung von Spätaussiedlern und Vertriebenen bzw. Erklärungen über die Angleichung von Namen können beim Standesamt abgegeben werden.

Diese Erklärungen bedürfen jeweils einer öffentlichen Beglaubigung und müssen daher persönlich erfolgen. Genaue Informationen zu den einzelnen Erklärungsmöglichkeiten und zu den dafür notwendigen Voraussetzungen erhalten Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Weitere Möglichkeiten bietet das Namensänderungsgesetz, z. B. für die Änderung von Vor- und Familiennamen.

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