Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt, wenn der Bertrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, ober der Betrieb aufgegeben wird.
Die Anzeige dient dem Zweck, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen. Für die Anzeige sind die Vordrucke konkret vorgeschrieben. Die Behörde bescheinigt den Empfang der Anzeige.
Unser Online-Service
Die An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Gewerbes können Sie auch in elektronischer Form von zu Hause vornehmen.
zum Online-Dienst
07581 207-186
einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de
07581 207-185
einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de
07581/207-188
einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de
07581 207-186
einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de
Seit 01.01.2010 besteht zudem die Möglichkeit, dass sich ein Unternehmen zu diesem Zweck des sog. einheitlichen Ansprechpartners bedient. Diese sind für Bad Saulgau die Kammern und der Landkreis Sigmaringen. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Verlinkung des Dienstleistungsportals des Landes oder innerhalb dieser Homepage unter dem Schlagwort "Einheitlicher Ansprechpartner".
Gewerbeanmeldung: 21,00 €
Gewerbeabmeldung: 10,50 €
Gewerbeummeldung: 10,50 €
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
FOLGT UNS FÜR NOCH MEHR NEWS!