Grundsätzlich ist zu beachten, dass es zwei unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen gibt:
1. Führungszeugnisse, die für private Institutionen bzw. Zwecke (z.B. für ehrenamtliche Tätigkeiten) beantragt werden. Diese werden nach Bearbeitung durch das Bundeszentralregister dem Antragsteller direkt zugesandt.
2. Führungszeugnisse, die einer Behörde vorgelegt werden müssen. Diese werden nach der Bearbeitung durch das Bundeszentralregister direkt an die entsprechende Behörde weitergeleitet. Insofern ist es erforderlich, dass bei Beantragung die Anschrift und – zum Zwecke der Zuordnung bei der empfangenden Behörde – der entsprechende Verwendungszweck bzw. ein eventuelles Aktenzeichen mitgeteilt wird.
3. Ab dem 31.08.2018 werden für EU-Bürger/innen verpflichtend Europäische Führungszeugnisse ausgestellt.
Das Führungszeugnis kann gegen eine Gebühr von 13,- Euro im Bürgerbüro der Stadtverwaltung beantragt werden und liegt nach ein bis zwei Wochen vor.
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