Bis 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in einheitliche EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden.
WER muss seinen Führerschein umtauschen?
Wenn Ihr Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, haben Sie die Pflicht diesen umzutauschen. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf Ihrem Führerschein. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokuments, nicht das Erteilungsdatum der Klassen einer Fahrerlaubnis.
WANN muss man seinen Führerschein umtauschen?
Um den Umtausch der vielen Dokumente zu strukturieren, gibt es gestaffelte Fristen. Wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, ist in erster Linie abhängig vom Ausstellungsjahr Ihres jetzigen Führerscheins.
WO kann ich meinen Führerschein umtauschen?
Der Umtausch erfolgt bei/über die Zulassungsstelle Landkreis Sigmaringen.
Öffnungszeiten der Außenstelle Bad Saulgau (Kaisertraße 58)
Der Umtausch kann aber auch direkt über das Bürgerbüro im Rathaus Bad Saulgau beantragt werden. Benötigt werden hierfür:
07581 207-186
einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de
07581 207-185
einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de
07581/207-188
einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de
07581 207-186
einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
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