Baugenehmigung, Vereinfachtes Verfahren

Für bestimmte Bauvorhaben kann auch das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Dieses ist durch einen reduzierten Prüfungsumfang der Baurechtsbehörde gekennzeichnet. Der Prüfungsumfang umfasst grundsätzlich nur die Überprüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit nach dem Baugesetzbuch und die Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen nach der Landesbauordnung. Im Übrigen ist der Bauherr selbst für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich. Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen sind daher gesondert zu beantragen. Der Verfahrensablauf entspricht im Wesentlichen dem des traditionellen Baugenehmigungsverfahrens. 

Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren - Diese Unterlagen benötigen Sie

  • Bauantrag vereinfachtes Verfahren (zum Formular)
  • Lageplan,  zeichnerischer Teil (auf der Grundlage eines aktuellen Auszugs aus dem Liegenschaftskataster)
  • Lageplan, schriftlicher Teil (zum Formular)
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Baubeschreibung (zum Formular)
  • Darstellung der Grundstücksentwässerung
  • Technische Angaben für Feuerungsanlagen (zum Formular)
  • nur für gewerbliche Bauvorhaben: gewerbliche Betriebsbeschreibung (zum Formular)

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