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Für bestimmte Bauvorhaben kann auch das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Dieses ist durch einen reduzierten Prüfungsumfang der Baurechtsbehörde gekennzeichnet. Der Prüfungsumfang umfasst grundsätzlich nur die Überprüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit nach dem Baugesetzbuch und die Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen nach der Landesbauordnung. Im Übrigen ist der Bauherr selbst für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich. Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen sind daher gesondert zu beantragen. Der Verfahrensablauf entspricht im Wesentlichen dem des traditionellen Baugenehmigungsverfahrens.
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Ab dem 1. Januar müssen gemäß Landesbauordnung alle Anträge inklusive sämtlicher Unterlagen zwingend in digitaler Form eingereicht werden. Eine Einreichung in Papierform ist ab diesem Zeitpunkt landesweit nicht mehr vorgesehen. Diese Regelung gilt für sämtliche baurechtliche Genehmigungen und Anzeigen (wie z.B. Baugenehmigung, Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, Bauvoranfrage).
Zum Online-Antrag Baugenehmigung, Vereinfachtes Verfahren
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Sofern Sie z.B. ihren Architekten oder Planer mit der Einreichtung der Antragsunterlagen beautragt haben, benötigt dieser eine Vollmacht. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.
Mustervollmacht digitaler Bauantrag
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
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