In der Bundesrepublik Deutschland gilt der Grundsatz, dass so wenig Waffen wie möglich unters Volk sollen. Eine Erlaubnis zum Erwerb und zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen wird nur erteilt, wenn der Antragsteller ein Bedürfnis nachweist. Ein Bedürfnis liegt regelmäßig vor bei Jägern zum Erwerb von Langwaffen
und zwei Kurzwaffen. Bei Sportschützen muss das Bedürfnis durch eine Bestätigung der Schießsportlichen Vereinigung nachgewiesen werden.
Je nach Verwaltungshandlung können 10,23 € bis 56,24 € Gebühren anfallen.
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