Die Stadt Bad Saulgau ist als untere Straßenverkehrsbehörde zuständig für Verkehrsbeschränkungen, deren Aufhebung sowie für die Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen im Straßenverkehr. Wer eine Straße sperren möchte, z.B. für eine Baumaßnahme, bedarf einer entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnung. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie unten. Wenn ein Straßenumzug durchgeführt werden soll, ist eine Erlaubnis wegen übermäßiger Straßenbenutzung erforderlich.
Die Gebühren richten sich nach der Satzung für Sondernutzungen, sowie dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand.