Für die Vaterschaftsanerkennung und die dafür erforderlichen Zustimmungserklärungen ist die Form der öffentlichen Beurkundung vorgeschrieben. Die Erklärungen können bei allen Standesämtern, Jugendämtern, Notaren, Amtsgerichten oder konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland abgegeben werden. Der Erklärende bzw. die Erklärenden müssen hierzu persönlich bei der beurkundenden Behörde erscheinen. Mitzubringen ist ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass.
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