Die Stadt Bad Saulgau ist als untere Straßenverkehrsbehörde zuständig für Verkehrsbeschränkungen, deren Aufhebung sowie für die Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen im Straßenverkehr. Wer eine Straße sperren möchte, z.B. für eine Baumaßnahme, bedarf einer entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnung. Ein entsprechendes Antragsformular haben wir unten für Sie bereitgestellt. Wenn ein Straßenumzug durchgeführt werden soll, ist eine Erlaubnis wegen übermäßiger Straßenbenutzung erforderlich.
Je nach Verwaltungsaufwand wird eine Gebühr zwischen 20 € und 500 € verlangt.
07581 207-132
ordnung@bad-saulgau.de