Planung, Ausschreibung und Bau von öffentlichen Straßen, Gehwegen, Plätzen und Baugebieten. Beantragung von Fördermitteln für zuschussfähige Baumaßnahmen. Beschilderung der gemeindeeigenen Straßen in Neubau- und Industriegebieten, Wohnvierteln und Gemeindeverbindungsstraßen. Beschilderung für den ruhenden Verkehr, Zonen- und Fußgängerbereich. Ausführung verkehrsberuhigender Maßnahmen.
Herstellung von Fahrbahnmarkierungen für den fließenden und ruhenden Verkehr entsprechend der Straßenverkehrsordnung.
Ausstellung von Aufgrabungsgenehmigungen und Überwachung der Aufgrabungen innerhalb der öffentlichen Flächen im Stadtgebiet und den Teilgemeinden.
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