Kommunalabgaben sind öffentliche Abgaben, die eine Gemeinde, ein Kreis, ein Gemeindeverband oder ein anderer kommunal geprägter Verwaltungsträger von den in ihrem Verwaltungsgebiet ansässigen Personen oder Unternehmen fordern kann und die ihr zufließen.
Kommunalabgabe ist ein Oberbegriff, der weiter differenziert wird in kommunale Steuern, Gebühren, Beiträge und kommunale Abgaben eigener Art. Zur näheren Ausgestaltung haben die Bundesländer jeweils Kommunalabgabengesetze (KAG) erlassen.
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