Standesamt

Der Personenstand umfasst Daten über Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Tod sowie damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtliche Tatsachen.

Beurkundungen und Beglaubigungen für Zwecke des Personenstandswesens und die Ausstellung von Personenstandsurkunden werden im Standesamt vorgenommen.

Selbstverständlich unterliegen die persönlichen Daten in den Personenstandsregistern datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Verfahren

Somit sind Personenstandsurkunden, Auskünfte aus den Registern, Einsicht in die Register sowie Auskünfte aus den bzw. Einsicht in die Sammelakten auf Antrag nur den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern (bei begründeter Lebenspartnerschaft), Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von Geschwistern des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

Sofern Sie Fragen zum Personenstand haben oder die Ausstellung einer Urkunde wünschen, dann setzen Sie sich einfach mit dem registerführenden Standesamt in Verbindung. Die Anfertigung beglaubigter Fotokopien von bereits ausgestellten inländischen Personenstandsurkunden ist grundsätzlich nicht zulässig. Damit Personenstandsurkunden auch den vollen urkundlichen Beweiswert erbringen, können diese nur direkt vom registerführenden Standesamt ausgestellt werden. Maßgebend für die Registerführung ist generell der Ort der Beurkundung. Die gesetzliche Fortführungsfrist von Personenstandsregistern beim Standesamt beträgt 110 Jahre für Geburtenregister, 80 Jahre für Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister sowie 30 Jahre für Sterberegister. Ältere Registereinträge können beim Stadtarchiv eingesehen werden.

Beantragung von Urkunden im Internet

Zwischenzeitlich bieten vermehrt Dritte auf ihren eigenen Websites an, schnell und unkompliziert Urkundenbestellen bei den Standesämtern für Sie abzuwickeln. Für die Weiterleitung dieser Bestellung an das zuständige Standesamt, wird neben den Gebühren für die Urkunde meistens ein zusätzliches Entgelt berechnet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Gewerbeunternehmen nicht im Auftrag der Stadt Bad Saulgau handeln und deren Urkundenportale nicht in Verbindung mit dem Standesamt Bad Saulgau stehen. Demzufolge führt die Nutzung eines privaten Dienstleisters nicht zu einer Beschleunigung der Urkundenbestellung. Der einfachste und sicherste Weg zur Bestellung von Urkunden ist daher grundsätzlich eine direkte Kontaktaufnahme mit dem registerführenden Standesamt.

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88348 Bad Saulgau

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