Sprengstoffrechtliche Erlaubnisse benötigen Personen, die Patronen selbst wiederladen wollen, die mit antiken Vorderlader-Waffen schießen wollen, oder sich als Böllerschützen betätigen. Wie bei der Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen muss ein Bedürfnis nachgewiesen werden. Dieses wird für das Vorderladerschießen und Böllerschützen von den jeweiligen schießsportlichen Vereinigungen nachgewiesen.
Je nach Verwaltungshandlung werden 17,90 € bis 75 € Gebühren verlangt.
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