Sprengstoffrechtliche Erlaubnis

Sprengstoffrechtliche Erlaubnisse benötigen Personen, die Patronen selbst wiederladen wollen, die mit antiken Vorderlader-Waffen schießen wollen, oder sich als Böllerschützen betätigen. Wie bei der Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen muss ein Bedürfnis nachgewiesen werden. Dieses wird für das Vorderladerschießen und Böllerschützen von den jeweiligen schießsportlichen Vereinigungen nachgewiesen.  

Je nach Verwaltungshandlung werden 17,90 € bis 75 € Gebühren verlangt.

Zuständige Mitarbeiter

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden von den externen Komponenten ggf. auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Komponenten können Sie jederzeit widerrufen. Eine Übersicht der externen Komponenten und weitere Informationen dazu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Notwendige Cookies werden immer geladen