Schwerbehinderte mit den Merkmalen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) und Bl (blind) können bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bad Saulgau einen Schwerbehinderten-Parkausweis (blauer Parkausweis mit Rollstuhlfahrersymbol) erhalten.
Dieser Ausweis berechtigt zum Parken im eingeschränkten Halteverbot bis zu 3 Stunden, in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen. An Parkuhren und Parkscheinautomaten gibt es keine zeitliche Begrenzung. Eine Gebühr wird in Parkierungseinrichtungen nicht fällig. Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl weitergehender Parkmöglichkeiten.
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
07581 207-135
ordnung@bad-saulgau.de
Sekretariat Ordnungsamt
07581-207-137
ordnung@bad-saulgau.de
Sekretariat Ordnungsamt
07581-207-131
ordnung@bad-saulgau.de
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
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