Rentenanträge

Die Rentenantragstellung erfolgt beim Sozialamt. Bei speziellen Fragen des Rentenrechts wenden Sie sich bitte direkt an Ihren jeweiligen Rentenversicherungsträger. Bitte bringen Sie zur Rentenantragsstellung Ihre Ausweispapiere, Versicherungsverlauf, Versicherungsunterlagen und einen Nachweis der Berufsausbildung mit.

Bitte prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf auf Fehlzeiten und bringen Sie für diese Zeiten ggf. Nachweise über die jeweilige Tätigkeit mit. Für die Rentenantragstellung vereinbaren Sie bitte mit dem Sozialamt unter den oben angegebenen Telefonnummern einen Termin.

Die Rentenversicherungsträger führen 1-mal im Monat im Rathaus einen Sprechtag durch.  Freie Termine werden immer rechtzeitig im Stadtjournal bekannt gegeben.

Inzwischen können auch viele Angelegenheiten direkt über das Internet bei den Rentenversicherungsträgern geregelt werden.

Durch die verschiedenen Rentenreformen ist das Rentenrecht in den letzten Jahren von einem ständigen Wechsel der rechtlichen Grundlagen geprägt. Dabei gelten sowohl für die Arbeiter als auch für die Angestellten dieselben Rechtsgrundlagen und Antragsvoraussetzungen. Aktuelle Infos gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (früher LVA) und bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (früher BfA).
 

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