Eine Reisegewerbekarte benötigen Sie üblicherweise, wenn Sie
- gewerbsmäßig,
- ohne vorhergehende Bestellung und
- außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,
-Waren anbieten oder ankaufen oder Kundschaft aufsuchen, um deren Bestellungen entgegen zu nehmen (z.B.
Händlerinnen und Händler auf Märkten, Betreiberinnen und Betreiber von mobilen Imbisswagen) oder
-Leistungen anbieten oder Kundschaft aufsuchen, um Bestellungen auf Leistungen entgegen zu nehmen oder
-unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellerin oder Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.
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