Plakatiererlaubnis

In Bad Saulgau ist das wilde Plakatieren gemäß der örtlichen Polizeiverordnung verboten. Grundsätzlich ist eine Erlaubnis für das Plakatieren auf öffentlichen Flächen notwendig. Plakatiererlaubnisse werden nur gegen Erhebung einer Gebühr in äußerst begrenztem Umfang erteilt.

Die Höhe der Gebühr richtet sich u. a. nach der Größe der vorgesehenen Plakatierung.

In bestimmten Bereichen öffentlicher Verkehrsflächen, wie z. B. auf Verkehrsinseln, in Sichtfeldern in Kreuzungsbereichen oder wenn die Plakatierung zu einer Behinderung des Verkehrsflusses führt, ist das Plakatieren generell verboten.

Plakatierungen, die nicht genehmigt sind, zu Behinderungen oder Gefährdungen führen, sind unverzüglich zu beseitigen. Die Beseitigungspflicht betrifft entsprechend den Regelungen des Polizeigesetzes auch den Veranstalter.
 

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