Obdachlose

Bei drohender Obdachlosigkeit ist die Stadt verpflichtet, dem Betroffenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Es gilt der Grundsatz:

Kein Mensch braucht auf der Straße zu schlafen. In solchen Fällen werden von der Stadt Unterkünfte in einfachster Art und Weise zur Verfügung gestellt. 

Gebühren:

Es wird eine für solche Wohnungen ortsübliche Miete angesetzt, die meist von der Sozialhilfe abgedeckt wird.

Zuständige Mitarbeiter

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