2011 wurde die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Aufgrund dieses neuen elektronischen Verfahrens war eine Lohnsteuerkarte aus Papier nicht mehr notwendig.
Der Arbeitgeber benötigt jedoch immer noch bestimmte Informationen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit), um die Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können.
Die entsprechende Bescheinigung erstellt das Finanzamt.
Mehr Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte finden Sie auch im Internet unter