Zur Feier der Goldenen Hochzeit (50-jähriges Ehejubiläum), der Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum), der Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum), der Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum), der Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum) und zum 90. sowie 100. Geburtstag erhalten die Jubilare eine Glückwunschurkunde des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg.
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