Nach § 15 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) ist die Jagdgenossenschaft eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
In der letzten Jagdgenossenversammlung am 22. November 2022 wurde nach § 15 Absatz 7 JWMG die Verwaltung der Jagdgenossenschaft mit dessen Zustimmung an den Gemeinderat der Stadt Bad Saulgau übertragen.
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