Jagdgenossenschaft

Nach § 15 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) ist die Jagdgenossenschaft eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.

In der letzten Jagdgenossenversammlung am 14. Dezember 2016 wurde nach § 15 Absatz 7 JWMG die Verwaltung der Jagdgenossenschaft mit dessen Zustimmung an den Gemeinderat der Stadt Bad Saulgau übertragen.

Satzung Jagdgenossenschaft

Neuverpachtung ab 04/2023

Öffentliche Ausschreibung für die Neuverpachtung der Jagd


Bei der Jagdgenossenschaft Bad Saulgau und der Stadt Bad Saulgau steht zum 01.04.2023 die Neuverpachtung der Jagd, bestehend aus den gemeinschaftlichen Jagdbezirken und Eigenjagdbezirken an.

Bewerben können sich pachtfähige Interessenten; der Bewerbung ist der Nachweis über die Jagdpachtfähigkeit beizufügen. Sogenannte Jungjäger, die noch nicht seit drei Jahren im Besitz eines Jagdscheins sind, können Ihr Interesse ebenfalls mitteilen.

Die Verpächterin behält sich die Zuschlagserteilung vor und ist nicht zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Die Pachtvergabe der Jagdbögen obliegt bei den Eigenjagdbezirken der Stadt Bad Saulgau, bei den gemeinschaftlichen Jagdbögen dem Gemeinderat in Abstimmung mit den Ortschaftsräten.

Die Bewerbungen bzw. Interessensbekundungen können ausschließlich schriftlich bis spätestens 21.09.2022 (Ausschlussfrist) bei der Stadt Bad Saulgau, Sachgebiet Gebühren/Beiträge, Oberamteistraße 11, 88348 Bad Saulgau eingereicht werden. Dabei ist zwingend der gewünschte Jagdbogen sowie ein Pachtpreisgebot (inkl. der Umsatzsteuer von derzeit 19%) anzugeben, Pächtergemeinschaften geben ein gemeinsames Gebot ab.

Für weitere Auskünfte steht das Sachgebiet Gebühren/ Beiträge unter der Telefonnummer 07581/207-224 gerne zur Verfügung.



Begehungsscheine für Jagdbögen

Bei Interesse an einem Begehungsschein geben Sie bitte eine schriftliche Interessensbekundung ab. Eine Zusage wird nicht garantiert. Ein Formular finden Sie auf der städtischen Homepage unter dem Stichwort „Jagdgenossenschaft“.


Informationen zur Verpachtung

Jagdbögen mit ungefähren Angaben zu Größe und Verteilung
gemeinschaftliche Verpachtung Jagdgenossenschaft Bad Saulgau und Stadt Bad Saulgau
A Bad Saulgau I – Galgenholz ~ 230 ha Wald ~ 430 ha Feld
B Bad Saulgau III – Hochberg ~ 120 ha Wald ~ 220 ha Feld

Verpachtung Jagdgenossenschaft Bad Saulgau
1 Bad Saulgau IV                                         ~ 40 ha Wald ~ 220 ha Feld
2 Bierstetten – Renhardsweiler Nord ~ 50 ha Wald ~ 270 ha Feld
3 Bierstetten – Renhardsweiler Süd   ~ 55 ha Wald ~ 350 ha Feld
4 Bolstern                                                         ~ 3 ha Wald ~ 245 ha Feld
5 Bondorf                                                       ~ 75 ha Wald ~ 320 ha Feld
6 Braunenweiler                                          ~ 90 ha Wald ~ 650 ha Feld
7 Friedberg                                                    ~ 20 ha Wald ~ 280 ha Feld
8 Fulgenstadt                                                ~ 50 ha Wald ~ 470 ha Feld
9 Tissen                                                         ~ 150 ha Wald ~ 500 ha Feld
10 Lampertsweiler                                      ~ 55 ha Wald ~ 200 ha Feld
11 Moosheim                                                ~ 10 ha Wald ~ 440 ha Feld
12 Wolfartsweiler                                        ~ 20 ha Wald ~ 320 ha Feld


Pachtvertragsvorgaben
a) Pachtdauer: 6 Jahre
b) mindestens 2 Pächter je Jagdbogen
c) Pachtpreis versteht sich jeweils zzgl. der Umsatzsteuer
d) Wildschadenersatz: Die Schadenersatzpflicht obliegt dem Pächter.

Einzelheiten zum Pachtvertrag können bei der Stadt Bad Saulgau, Sachgebiet Gebühren/Beiträge Tel.  07581/207-224 erfragt werden.

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