07581 207-220
beitraege@bad-saulgau.de
Der Wildschadensfall ist vom Geschädigten innerhalb einer Woche zu melden an: Stadtverwaltung, Fachbereich 4, Oberamteistr. 11, 88348 Bad Saulgau oder vorab per mail an finanzverwaltung@bad-saulgau.de.
Die Bescheinigung des Schadens erhalten der Geschädigte sowie die als ersatzpflichtig in Anspruch genommene Person.
Wird zwischen Geschädigtem und Ersatzpflichtigem keine gütliche Einigung erzielt und sollte ein Wildschadensschätzer nötig sein, melden Sie es bitte ebenfalls bei der Stadtverwaltung, Fachbereich 4, damit ein Wildschadensschätzer-/in beauftragt werden kann.
Die Kosten des Verfahrens trägt entweder die Person, die die Schätzung des Wildschadens veranlasst hat, oder der Geschädigte als auch der Ersatzpflichtige gesamtschuldnerisch.
Die Bearbeitung des Jagdscheins erfolgt durch das Landratsamt Sigmaringen