Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies der Stadtverwaltung innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung oder nachdem der Hund das entsprechende Alter erreicht hat, schriftlich oder telefonisch anzuzeigen.
Endet die Hundehaltung, so ist dies ebenfalls schriftlich oder telefonisch anzuzeigen. Das gleiche gilt für die Veräußerung eines Hundes. In der Anzeige ist der Name und die Anschrift des Erwerbers, das Alter und die Rasse des Hundes sowie der Vorbesitzer anzugeben.
Für jeden Hund, egal ob er steuerpflichtig ist oder nicht, wird bzw.
wurde eine Hundesteuermarke ausgegeben. Diese Hundesteuermarke bleibt
Eigentum der Gemeinde und ist für die Dauer von drei Jahren gültig. Die
Hundesteuermarke ist gut sichtbar am Halsband des Hundes zu befestigen.
Dasselbe gilt für Kampfhunde. Kampfhunde sind Hunde, die im Sinne der „Polizeiverordnung des Innenministeriums" und des "Ministeriums Ländlicher Raum" über das Halten gefährlicher Hunde vom 03. August 2000 als Kampfhunde gelten.
Für die An- und Abmeldung von Hunden ist der Fachbereich 4 (Steueramt) zuständig. Die An- und Abmeldung kann aber auch im Bürgerbüro erfolgen oder am allerereinfachsten online vorgenommen werden.
Unser Online Service
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Zum Onlinedienst Anmeldung Hundesteuer
Zum Onlinedienst Abmeldung Hundesteuer
07581 207-222
steuern+abgaben@bad-saulgau.de
Die Hundesteuer beträgt im Jahr 90,00 € für den Ersthund. Hält ein Hundehalter mehrere Hunde, so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf das Doppelte.
Die Steuer für Kampfhunde beträgt jährlich 900,00 €.
Die Zwingersteuer beträgt im Jahr 250,00 €. Werden im Zwinger mehr als fünf Hunde gehalten, so erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu fünf weitere Hunde um 250,00 €.
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
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