Gewerbebetriebe müssen bei einer bestimmten Ertragslage Gewerbesteuer an die Stadt entrichten. Die Bemessungsgrundlagen werden in einem Steuermessbescheid vom zuständigen Finanzamt festgesetzt. Danach erfolgt die Steuerfestsetzung durch die Stadtverwaltung Bad Saulgau.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 340 v. H. der Steuermessbeträge.
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grund- verordnung bei der Grund- und Gewerbesteuer sind unter der Rubrik Dokumente und Anträge hinterlegt.
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