Gaststättenwesen

Aus rechtlicher Sicht bestreitet ein Gaststättengewerbe, wer alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Entgelt abgibt.

Zur Übernahme oder Führung einer Gaststätte benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis.

Wer z.B. im Rahmen eines Festes kurfristig/einmalig bewirtet, benötigt eine Gestattung.

Zuständige Mitarbeiter

Weitere Informationen

Anträge auf Gaststättenerlaubnis, vorläufiger Gaststättenerlaubnis und auf Gestattung sind bei der Stadtverwaltung zu stellen.

Ein Antrag auf Gestattung muss im Original mindestens 14 Tage im Voraus eingereicht werden. Bei einem Antrag auf eine Gaststättenerlaubnis sollte sich der Antragssteller persönlich bei oben genanntem Ansprechpartner melden. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie direkt im Rathaus. 

Gebühren

Die Gebühr für die vorläufige Gaststättenerlaubnis beträgt 100,00 €.

Die Gebühr für die endgültige Gaststättenerlaubnis beträgt 300,00 €. 

Für die Erteilung einer Gestattung wird je nach Schankfläche zwischen 25,00 € und 65,00 € und 10,00 € für jeden weiteren Tag bis 4 Tage errechnet.

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