ElterngeldPlus

Ab 01.07.2015 können Sie zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren. Das ElterngeldPlus macht es Müttern und Vätern leichter, Elterngeld und Teilzeitarbeit zu kombinieren. Das ElterngeldPlus wird wie das Elterngeld nach der Geburt des Kindes beantragt, in schriftlicher Form und bei Ihrer Elterngeldstelle. Eine rückwirkende Zahlung des Elterngeldes ist höchstens für drei Monate vor dem Monat möglich, in dem der Antrag bei Ihrer Elterngeldstelle eingegangen ist. Daher empfiehlt es sich, den Antrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes bei der Elterngeldstelle einzureichen. Der jeweilige Antrag kann bis zum Ende des Elterngeldbezuges geändert werden, jedoch nur für noch nicht ausgezahlte Monatsbeträge. Monate, in denen bereits ElterngeldPlus bezogen wurde, können nachträglich in Elterngeldmonate umgewandelt werden.
Weitere Informationen zum Elterngeld und ElterngeldPlus erhalten Sie unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 664 54 71 oder auf der Homepage der L-Bank, Erziehungsgeldstelle.

Ihre Anträge können Sie entweder direkt an die Landeskreditbank in 76133 Karlsruhe schicken, oder bei der Stadtverwaltung abgeben, die den Antrag dann weiterleitet. Für die Beurteilung, ob und in welchem Umfang Elterngeld und/oder ElterngeldPlus gewährt wird, ist die L-Bank zuständig

Zuständige Mitarbeiter

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