Elterngeld

Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gewährt, und ist schriftlich zu beantragen. Den Antrag können Sie auf der Homepage der L-Bank herunterladen oder im Rathaus erhalten.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Ausfüllen der Formulare. 

Zuständige Mitarbeiter

Voraussetzungen, Weitere Informationen

Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten in Anspruch genommen werden. Ein Elternteil kann mindestens für zwei Monate (Mindestbezugszeit) und höchstens für zwölf Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Beide Eltern haben grundsätzlich gemeinsam Anspruch auf insgesamt zwölf Monatsbeträge, die jeweils für Lebensmonate des Kindes zustehen. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen u. Jugend steht ein Elterngeldrechner zur Verfügung. Mit diesem können Sie einfach in wenigen Minuten Ihren möglichen Anspruch auf das Elterngeld ermitteln.

Bitte bringen Sie zur Antragstellung einen Einkommensnachweis (Kopie des letzten Steuerbescheids) mit, da die Gewährung des Elterngeldes maßgeblich hiervon abhängt. Bei ausländischer Staatsangehörigkeit ist die Vorlage des Reisepasses und des Aufenthaltstitels notwendig. Der Antrag kann auch direkt an die Landeskredit-Bank gesendet werden.

Ihre Anträge können Sie entweder direkt an die Landeskreditbank in 76113 Karlsruhe schicken, oder bei der Stadtverwaltung abgeben, die den Antrag dann weiterleitet.

Für die Beurteilung, ob und in welchem Umfang Elterngeld gewährt wird, ist die L-Bank zuständig. Weitere Informationen zum Elterngeld erhalten Sie unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 664 54 71 oder auf der Homepage der L-Bank, Erziehungsgeldstelle.

Fristen

Um Nachteile zu vermeiden, muss der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Geburt des Kindes gestellt werden.

Hinweis zum Kindergeld

Für die Gewährung von Kindergeld und Kinderzuschlag ist in der Regel die Familienkasse Baden-Württemberg Ost, Postanschrift: Familienkasse Reutlingen, 72756 Reutlingen, zuständig. Anträge können im Internet bei der Familienkasse-Baden-Wuerttemberg-Ost@arbeitsagentur.de heruntergeladen werden. Sie sind aber auch im Rathaus an der Info oder beim Sozialamt erhältlich.

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