Einbürgerungen

Anträge auf Einbürgerungen bekommen Sie direkt beim Landratsamt Sigmaringen. Dort erhalten Sie auch nähere Auskünfte über die Voraussetzungen, die dafür notwendigen Unterlagen bzw. das Einbürgerungsverfahren.

Die Einbürgerungsbehörde führt auch die erforderlichen Ermittlungen durch. Sie beteiligt das Landesamt für Verfassungsschutz, die Polizei, das Sozialamt, die Bundesagentur für Arbeit und erforderlichenfalls weitere Stellen. Ist ein Strafverfahren anhängig, wartet sie dessen Abschluss ab.
Liegen alle Einbürgerungsvoraussetzungen bis auf eine notwendige Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit vor, erteilt Ihnen die Einbürgerungsbehörde eine befristete Einbürgerungszusicherung, damit Sie die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit beantragen können. Sobald Sie auch die Entlassung nachgewiesen haben, wird Ihnen die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt.
Die Einbürgerung wird mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.

Für sämtliche Fragen stehen Ihnen bei der Einbürgerungsbehörde des Landratsamtes Sigmaringen Frau Herrmann (Telefon 07571/102-6325) oder Frau Herzog (Telefon 07571/102-6328) gerne zur Verfügung.

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