Eheschließungen (Anmeldung)

Wer heiraten möchte, muss die Eheschließung vorher beim zuständigen Standesamt anmelden.


Zuständige Mitarbeiter

Weitere Informationen, Verfahren

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hierbei wird nicht zwischen Haupt- oder Nebenwohnsitzen unterschieden. Bei mehreren Wohnsitzen besteht für die Eheschließenden die Wahlmöglichkeit. Hat keiner der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, für die Entgegennahme der Anmeldung zuständig.

Eine Anmeldung der Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin möglich. Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden. Ist einer der Eheschließenden verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen im Standesamt verhindert, können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden. Es ist jeweils eine detaillierte Bevollmächtigung abzugeben. Entsprechende Vordrucke können bei den Standesämtern angefordert werden. Ist die Eheschließung durch einen Bevollmächtigten angemeldet worden, hat der Vertretene, der bei der Anmeldung der Eheschließung nicht persönlich anwesend war, die Angaben zu einem späteren Zeitpunkt zu bestätigen. Hierzu ist die persönliche Vorsprache des Vertretenen beim Standesamt notwendig. Diese Vorsprache kann nicht erst am Tag der Eheschließung erfolgen.

Das Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet wird, hat dann zu prüfen, ob der Eheschließung ein Hindernis entgegensteht. Wenn soweit alle Ehevoraussetzungen gegeben sind, kann ein Eheschließungstermin vereinbart werden. Die Ehe muss nicht unbedingt bei dem Standesamt geschlossen werden, in dem sie angemeldet wurde. Das von den Eheschließenden ausgewählte Standesamt erhält dann sämtliche Unterlagen über die Anmeldung der Eheschließung.

Ausführliche Informationen zu den namensrechtlichen Erklärungsmöglichkeiten aufgrund einer Eheeschließung

Formular Bevollmächtigung zur Anmeldung einer Eheschließung

Benötigte Unterlagen

Zur Anmeldung einer Eheschließung beim Standesamt Bad Saulgau werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltstitel bei ausländischer Staatsangehörigkeit
  • Aktuell ausgestellte erweiterte Meldebescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung) der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes
  • Aktuell ausgestellte(r) beglaubigte Abschrift/beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil
  • Ggf. aktuell ausgestellte Eheurkunde eines Eheschließenden mit Auflösungsvermerk
  • Ggf. Scheidungsbeschluss der früheren Ehe mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
  • Geburtsurkunde eines gemeinsamen Kindes/Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder

Allgemeine Information
Sofern das Standesamt Bad Saulgau selbst Zugriff auf urkundliche Nachweise bzw. Meldedaten der Eheschließenden hat, sind diesbezüglich keine Unterlagen vorzulegen.

Wichtiger Hinweis
Wurde die Geburt, eine frühere Eheschließung oder eine frühere Lebenspartnerschaft eines Eheschließenden im Ausland beurkundet
oder eine frühere Ehe oder Lebenspartnerschaft im Ausland aufgelöst, ist über die vorzulegenden Unterlagen Kontakt mit dem Standesamt aufzunehmen.

Trauzeiten, Trautermine

Wegen den erforderlichen Unterlagen und der Terminierung für die Anmeldung der Eheschließung setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung. Eine verbindliche Festlegung des Eheschließungstermins ist immer erst möglich, wenn das Anmeldeverfahren durchgeführt wurde und alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Eheschließungen sind beim Standesamt Bad Saulgau während der Öffnungszeiten des Rathauses möglich. Darüber hinaus werden auch außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten, insbesondere an Samstagen, weitere Eheschließungstermine angeboten. Nähere Informationen über die genauen Termine und die unterschiedlichen Trauorte erhalten Sie auf Anfrage. Zudem besteht die Möglichkeit, sich in einem der Bad Saulgauer Ortsteile trauen zu lassen.

Für individuelle Terminvereinbarungen von Eheschließungen in den Ortsteilen kontaktieren Sie direkt den jeweils zuständigen Ortsvorsteher bzw. Ortsvorsteherin. An Sonn- und Feiertagen, an Heiligabend, an Silvester sowie über die Fasnetstage und am Bächtlefest sind grundsätzlich keine Eheschließungen in Bad Saulgau und in den Ortsteilen möglich. 

Möchten Sie vielleicht an einem Samstag heiraten?

Wir bieten Ihnen hierzu folgende Termine an:

Bitte fragen Sie telefonisch nach den Terminen für 2023 an.

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88348 Bad Saulgau

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