Wer heiraten möchte, muss die Eheschließung vorher beim zuständigen
Standesamt anmelden.
07581 207-120
standesamt@bad-saulgau.de
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk
einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt hat. Hierbei wird nicht zwischen Haupt- oder Nebenwohnsitzen
unterschieden. Bei mehreren Wohnsitzen besteht für die Eheschließenden
die Wahlmöglichkeit. Hat keiner der Eheschließenden seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt,
vor dem die Ehe geschlossen werden soll, für die Entgegennahme
der Anmeldung zuständig.
Eine Anmeldung der Eheschließung
ist frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin
möglich.
Die Eheschließenden
sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt
anmelden. Ist einer der Eheschließenden verhindert, kann er den
anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. Sind
beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen
im Standesamt verhindert, können sie die Eheschließung auch
schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden. Es ist
jeweils eine detaillierte Bevollmächtigung abzugeben. Entsprechende
Vordrucke können bei den Standesämtern angefordert werden. Ist die Eheschließung
durch einen Bevollmächtigten angemeldet worden, hat der Vertretene,
der bei der Anmeldung der Eheschließung nicht persönlich
anwesend war, die Angaben zu einem späteren Zeitpunkt zu bestätigen.
Hierzu ist die persönliche Vorsprache des Vertretenen beim Standesamt
notwendig. Diese Vorsprache kann nicht erst am Tag der Eheschließung
erfolgen.
Das Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet wird, hat
dann zu prüfen, ob der Eheschließung ein Hindernis entgegensteht.
Wenn soweit alle Ehevoraussetzungen gegeben sind, kann ein Eheschließungstermin
vereinbart werden. Die Ehe muss nicht unbedingt bei dem Standesamt geschlossen
werden, in dem sie angemeldet wurde. Das von den Eheschließenden ausgewählte
Standesamt erhält dann sämtliche Unterlagen über die
Anmeldung der Eheschließung.
Zur Anmeldung einer Eheschließung beim Standesamt Bad Saulgau werden folgende Unterlagen benötigt:
Allgemeine Information
Sofern das Standesamt Bad Saulgau selbst Zugriff auf urkundliche Nachweise bzw. Meldedaten der Eheschließenden hat, sind diesbezüglich keine Unterlagen vorzulegen.
Wichtiger Hinweis
Wurde die Geburt, eine frühere Eheschließung oder eine frühere Lebenspartnerschaft eines Eheschließenden im Ausland beurkundet
oder eine frühere Ehe oder Lebenspartnerschaft im Ausland aufgelöst, ist über die vorzulegenden Unterlagen Kontakt mit dem Standesamt aufzunehmen.
Wegen den erforderlichen Unterlagen und der Terminierung für die Anmeldung der Eheschließung setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung. Eine verbindliche Festlegung des Eheschließungstermins ist immer erst möglich, wenn das Anmeldeverfahren durchgeführt wurde und alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Eheschließungen
sind beim Standesamt Bad Saulgau während der Öffnungszeiten
des Rathauses möglich. Darüber hinaus werden auch außerhalb
der allgemeinen Sprechzeiten, insbesondere an Samstagen, weitere Eheschließungstermine
angeboten. Nähere Informationen über die genauen Termine und
die unterschiedlichen Trauorte erhalten Sie auf Anfrage.
Zudem besteht
die Möglichkeit, sich in einem der Bad Saulgauer Ortsteile trauen
zu lassen.
Für individuelle Terminvereinbarungen von Eheschließungen in den Ortsteilen kontaktieren Sie direkt den jeweils zuständigen Ortsvorsteher bzw. Ortsvorsteherin. An Sonn- und Feiertagen, an Heiligabend, an Silvester sowie über die Fasnetstage und am Bächtlefest sind grundsätzlich keine Eheschließungen in Bad Saulgau und in den Ortsteilen möglich.
Möchten Sie vielleicht an einem Samstag heiraten?
Wir bieten Ihnen hierzu folgende Termine an:
Bitte fragen Sie telefonisch nach den Terminen für 2023 an.
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
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