Informationen zu Flüchtenden aus der Ukraine vom Landkreis Sigmaringen: hier
Wohnraum
Gesucht ist weiterhin Wohnraum. Wer Wohnraum zur Verfügung stellen möchte, kann sich hierfür direkt an das städtische Ordnungsamt (Mail: ordnung@bad-saulgau.de, Tel. 07581 207-130) wenden.
Patenschaften, Helfer, Dolmetscher
Benötigt werden dringen Paten und Helfer, also Personen, die bereit sind, sich den Menschen anzunehmen, diese bei Behördengängen zu begleiten, mit den Örtlichkeiten vertraut zu machen etc.. Wichtig sind außerdem Dolmetscherinnen und Dolmetscher.
Koordiniert wird diese so wichtige Unterstützung vom Verein „Bürger helfen Bürgern“.
Tel. 07581 5271377 (Der Anrufbeantworter wird regelmäßig abgehört.)
E-Mail: info@bhb-bad-saulgau.de
Lebensmittelspenden
Wer mit Sachspenden helfen möchte, sollte sich direkt mit „Bad Saulgau hilft“ in Verbindung zu setzen. Die Kontaktdaten lauten info@bad-saulgau-hilft.de oder Telefon 07581 9039732
Als Sachspenden werden benötigt:
• Nahrungsmittel: Stilles Wasser, Säfte, Schorlen, Tee, H-Milch, Marmelade, Honig, Mehl, Reis, Kartoffeln, Zwiebeln, Eier, Nudeln, Essig, Öl, Konserven, Salz, Pfeffer, Zucker, Gemüsebrühe, Essig, Margarine, Butter, frisches Obst und Gemüse (original verpackt, verschlossen und Mindesthaltbarkeitsdatum nicht überschritten),
• allerdings keine Produkte, bei denen die Kühlkette eingehalten werden muss und
• keine alkoholischen Getränke
• es ist grundsätzlich besser, größere Mengen (Stiege/Paletten) eines Produktes zu spenden, als unterschiedliche Einzelstücke
• Hausrat: Backpapier, Alufolie und Einkaufstaschen
• Hygieneartikel: Binden, Tampons, Wattestäbchen, Zahnbürsten, Zahnpasta, Mundspülung, Deodorant, Shampoo, Duschgel, Seife, FFP2 Masken und Desinfektionsmittel, Waschmittel, Spülmittel, Spüllappen, Geschirrtücher, Handtücher, Müllbeutel, Bodenwischlappen (neu, original verpackt und verschlossen)
• Süßigkeiten (original verpackt, verschlossen und Mindesthaltbarkeitsdatum nicht überschritten)
• Sonstiges: Mehrfachsteckdosen, Ladekabel und dazugehörige Netzteile (funktionsfähig)
• Rezeptfreie Medikamente für Kinder und Erwachsene gegen Schmerzen, Fieber, Durchfall und Halsweh, sowie Wundsalben und Hustensaft (original verpackt und verschlossen und Mindesthaltbarkeitsdatum nicht überschritten)
• Alles fürs Baby und Kleinkind: Nahrung, Windeln, Feuchttücher, Schnuller, Babypuder, Wickeltücher etc. (original verpackt, verschlossen und Mindesthaltbarkeitsdatum nicht überschritten)
Achtung - Folgende Dinge werden aktuell nicht (mehr) benötigt und werden auch nicht mehr angenommen:
Sachspenden für Unterkünfte können auch direkt über die neue Webseite „Bad Saulgau Hilft Marktplatz“ angeboten werden. Kümmerer können zusammen mit Ihren Schützlingen das Portal durchstöbern und wenn ihnen eine Sache gefällt direkt mit dem Spender Kontakt aufnehmen. Zur Webseite http://marktplatz.bad-saulgau-hilft.de/
Geldspenden
Geldspenden, die dann in voller Höhe den Flüchtlingen zu Gute kommen, können Sie überweisen an:
• Caritas Biberach-Saulgau
IBAN DE51 6545 0070 0000 0185 97
Verwendungszweck: „Ukrainehilfe Bad Saulgau“
Die Caritas verlangt dafür keinerlei Verwaltungsgebühren und lässt das Geld zu 100% den Hilfsangeboten vor Ort in Bad Saulgau zukommen. Bei Spenden über 300 € stellt diese dann auch eine Spendenquittung aus.
• Bad Saulgau Hilft IBAN DE46 6506 3086 0012 4560 04
Empfänger: Ralf Renz.
Bankgeschäfte
Fragen zu der Eröffnung von Bankkonten können Geflüchtete gerne an Robert Eisele, Ortsvorsteher von Fulgenstadt richten. Kontaktdaten: fulgenstadt@ortsverwaltung-bad-saulgau.de
Medizinische Fragen
Bei grundsätzlichen Dingen und insbesondere auch
Impfangebote gegen Masern (die Kinder für den Besuch der Kita oder
Schule benötigen) sowie Covid-Impfungen, steht Helga Brey (helgabrey@web.de) für Rückfragen zur Verfügung.
Schulbesuch
Kinder und Jugendliche im Schulalter werden ab 1. April 2022 am Walter Knoll-Schulverbund die Möglichkeit haben, die Schule zu besuchen. Die Schulbusfahrten sind bis auf Weiteres kostenlos. Als Fahrausweis gilt ein ukrainisches Ausweisdokument, bzw. die kostenlosen Tickets
„helpukraine“, die in allen DB-Reisezentren erhältlich sind. Für reine Schulbusfahrten innerhalb von Bad Saulgau gibt es daneben noch Bustickets im Schulsekretariat des Schulverbundes.
Kontaktdaten Schulsekretariat: sekretariat-1@schulverbund-bad-saulgau.de
Im Schulsekretariat können auch die Anmeldungen zum Schulbesuch abgegeben werden, die mit dem untenstehenden QR-Code auf der Webseite der Stadt zu finden sind.
Kindergartenbesuch
Ab Juni können Kinder ab 5 Jahren an einigen Tagen pro Woche einen Kindergarten besuchen. Eingerichtet hierfür wird unter anderem die „Biberburg“ bei der Akutklinik Bad Saulgau. Anmeldeformulare sind ebenfalls auf der Webseite der Stadt in ukrainischer Sprache verfügbar (bitte untenstehenden QR-Code nutzen). Die Formulare sollten zurückgesendet werden an die Mailadresse familie-bildung@bad-saulgau.de
Wer heiraten möchte, muss die Eheschließung vorher beim zuständigen
Standesamt anmelden.
07581 207-120
standesamt@bad-saulgau.de
07581 207-121
standesamt@bad-saulgau.de
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk
einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt hat. Hierbei wird nicht zwischen Haupt- oder Nebenwohnsitzen
unterschieden. Bei mehreren Wohnsitzen besteht für die Eheschließenden
die Wahlmöglichkeit. Hat keiner der Eheschließenden seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt,
vor dem die Ehe geschlossen werden soll, für die Entgegennahme
der Anmeldung zuständig.
Eine Anmeldung der Eheschließung
ist frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin
möglich.
Die Eheschließenden
sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt
anmelden. Ist einer der Eheschließenden verhindert, kann er den
anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. Sind
beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen
im Standesamt verhindert, können sie die Eheschließung auch
schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden. Es ist
jeweils eine detaillierte Bevollmächtigung abzugeben. Entsprechende
Vordrucke können bei den Standesämtern angefordert werden. Ist die Eheschließung
durch einen Bevollmächtigten angemeldet worden, hat der Vertretene,
der bei der Anmeldung der Eheschließung nicht persönlich
anwesend war, die Angaben zu einem späteren Zeitpunkt zu bestätigen.
Hierzu ist die persönliche Vorsprache des Vertretenen beim Standesamt
notwendig. Diese Vorsprache kann nicht erst am Tag der Eheschließung
erfolgen.
Das Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet wird, hat
dann zu prüfen, ob der Eheschließung ein Hindernis entgegensteht.
Wenn soweit alle Ehevoraussetzungen gegeben sind, kann ein Eheschließungstermin
vereinbart werden. Die Ehe muss nicht unbedingt bei dem Standesamt geschlossen
werden, in dem sie angemeldet wurde. Das von den Eheschließenden ausgewählte
Standesamt erhält dann sämtliche Unterlagen über die
Anmeldung der Eheschließung.
Zur Anmeldung einer Eheschließung beim Standesamt Bad Saulgau werden folgende Unterlagen benötigt:
Allgemeine Information
Sofern das Standesamt Bad Saulgau selbst Zugriff auf urkundliche Nachweise bzw. Meldedaten der Eheschließenden hat, sind diesbezüglich keine Unterlagen vorzulegen.
Wichtiger Hinweis
Wurde die Geburt, eine frühere Eheschließung oder eine frühere Lebenspartnerschaft eines Eheschließenden im Ausland beurkundet
oder eine frühere Ehe oder Lebenspartnerschaft im Ausland aufgelöst, ist über die vorzulegenden Unterlagen Kontakt mit dem Standesamt aufzunehmen.
Wegen den erforderlichen Unterlagen und der Terminierung für die Anmeldung der Eheschließung setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung. Eine verbindliche Festlegung des Eheschließungstermins ist immer erst möglich, wenn das Anmeldeverfahren durchgeführt wurde und alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Eheschließungen
sind beim Standesamt Bad Saulgau während der Öffnungszeiten
des Rathauses möglich. Darüber hinaus werden auch außerhalb
der allgemeinen Sprechzeiten, insbesondere an Samstagen, weitere Eheschließungstermine
angeboten. Nähere Informationen über die genauen Termine und
die unterschiedlichen Trauorte erhalten Sie auf Anfrage.
Zudem besteht
die Möglichkeit, sich in einem der Bad Saulgauer Ortsteile trauen
zu lassen.
Für individuelle Terminvereinbarungen von Eheschließungen in den Ortsteilen kontaktieren Sie direkt den jeweils zuständigen Ortsvorsteher bzw. Ortsvorsteherin. An Sonn- und Feiertagen, an Heiligabend, an Silvester sowie über die Fasnetstage und am Bächtlefest sind grundsätzlich keine Eheschließungen in Bad Saulgau und in den Ortsteilen möglich.
Möchten Sie vielleicht an einem Samstag heiraten?
Wir bieten Ihnen hierzu folgende Termine an:
Bitte fragen Sie telefonisch nach den Terminen für 2021 an.