Gemäß § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) hat die Gemeinde zur Information sowohl für den Gemeinderat als auch für die Einwohner einen jährlichen Bericht über alle Beteiligungen in einer Rechts-form des privaten Rechts, an der sie unmittelbar oder mit mehr als 50% mittelbar beteiligt ist, zu erstellen.
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