07581 207-280
baugenehmigung@bad-saulgau.de
07581 207-282
baugenehmigung@bad-saulgau.de
Manchmal können aus den unterschiedlichsten Gründen, die materiellen Vorschriften der Landesbauordnung nicht eingehalten werden. In diesem Fall hat der Bauherr die Möglichkeit, einen Antrag auf Abweichung, Ausnahmen und Befreiungen zu stellen.
Unser Online-Service
Ab dem 1. Januar müssen gemäß Landesbauordnung alle Anträge inklusive sämtlicher Unterlagen zwingend in digitaler Form eingereicht werden. Eine Einreichung in Papierform ist ab diesem Zeitpunkt landesweit nicht mehr vorgesehen. Diese Regelung gilt für sämtliche baurechtliche Genehmigungen und Anzeigen (wie z.B. Baugenehmigung, Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, Bauvoranfrage).
Zum Online-Antrag Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen
Es öffnet sich ein neues Browser Fenster, bitte stellen Sie Ihren Popup-Blocker entsprechend ein.
Sofern Sie z.B. ihren Architekten oder Planer mit der Einreichtung der Antragsunterlagen beautragt haben, benötigt dieser eine Vollmacht. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.
Mustervollmacht digitaler Bauantrag
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
FOLGT UNS FÜR NOCH MEHR NEWS!