Baugenehmigung - Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen

Manchmal können aus den unterschiedlichsten Gründen, die materiellen Vorschriften der Landesbauordnung nicht eingehalten werden. In diesem Fall hat der Bauherr die Möglichkeit, einen Antrag auf Abweichung, Ausnahmen und Befreiungen zu stellen.

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Ab dem 1. Januar müssen gemäß Landesbauordnung alle Anträge inklusive sämtlicher Unterlagen zwingend in digitaler Form eingereicht werden. Eine Einreichung in Papierform ist ab diesem Zeitpunkt landesweit nicht mehr vorgesehen. Diese Regelung gilt für sämtliche baurechtliche Genehmigungen und Anzeigen (wie z.B. Baugenehmigung, Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, Bauvoranfrage).

Zum Online-Antrag Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen
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Sofern Sie z.B. ihren Architekten oder Planer mit der Einreichtung der Antragsunterlagen beautragt haben, benötigt dieser eine Vollmacht. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.
Mustervollmacht digitaler Bauantrag

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