Bauabnahme

Die Baurechtbehörde kann bei genehmigungspflichtigen Vorhaben die Abnahme vorschreichen. Auf Verlangen des Bauherrn stellt die Baurechtsbehörde für die Abnahme eine Bescheinigung aus (Abnahmeschein).

Die Gebühr für die Bauüberwachung und bis zu zwei Abnahmen beträgt nach der Gebührenverordnung des Landes Baden-Württemberg 1 von 1.000 der Baukosten.

Zuständige Mitarbeiter

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