Abbruch von Gebäuden

Der Abbruch von Gebäuden ist nach den Vorschriften der Landesbauordnung Baden-Württemberg im Kenntnisgabeverfahren anzuzeigen. Die Baurechtsbehörde bestätigt die Vollständigkeit der Unterlagen.

Der Antrag auf Abbruch von Gebäuden steht als Formular bereit und ist vor Beginn der Veranstaltung zu beantragen.

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