Der Abbruch von Gebäuden
ist nach den Vorschriften der Landesbauordnung Baden-Württemberg
im Kenntnisgabeverfahren anzuzeigen. Die Baurechtsbehörde bestätigt
die Vollständigkeit der Unterlagen.
Der Antrag auf Abbruch von Gebäuden steht als Formular bereit und ist vor Beginn der Veranstaltung zu beantragen.
07581 207-280
baugenehmigung@bad-saulgau.de
07581 207-282
baugenehmigung@bad-saulgau.de