Friedhöfe, Friedhofsverwaltung

Zuständige Mitarbeiter

Die Stadt Bad Saulgau unterhält acht Friedhöfe - in der Kernstadt isowie den Ortsteile Braunenweiler, Friedberg, Hochberg, Moosheim, Renhardsweiler, Fulgenstadt und Sießen. Kirchlich unterhaltene Friedhöfe gibt es in den Teilorten Friedberg, Bolstern und Wolfartsweiler.

Weitere Informationen

Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt eines Todesfalles bei der Stadtverwaltung oder dem zuständigen Ortsvorsteher anzumelden. Ort und Zeit der Bestattungen werden in Absprache mit den Hinterbliebenen und den Geistlichen festgelegt.

Die Stadt Bad Saulgau unterhält acht Friedhöfe. Beim Friedhof Bad Saulgau ist die Stadtverwaltung Ansprechpartner. Bei den Friedhöfen der Ortsteile Braunenweiler, Friedberg, Hochberg, Moosheim, Renhardsweiler, Fulgenstadt und Sießen die jeweilige Ortsverwaltung.

Als Grabstätten stehen Kindergräber (bis zu 6 Jahre), Urnengräber, Reihengräber und Wahlgräber zur Verfügung. Daneben besteht die Möglichkeit in Bad Saulgau, das dortige Frühchengrab zu nutzen. 

Um den Aufwand der Grabpflege für die Hinterbliebenen zu reduzieren, besteht neben der konkreten Beauftragung eines Gärtners die Möglichkeit, ein Rasengrab oder ein Grab im sog. gärtnergepflegten Grabfeld (ab 2016) zu wählen.

Grabarten

Die Stadt bietet folgende Grabarten an:

  • Frühchenfeld (nur in der Kernstadt)
  • Wahlgrab für Erdbestattung
  • Reihengrab für Erdbestattung
  • Wahlgrab für Urnengrab
  • Reihenurnengrab (auch Rasengräber)
  • Anonyme Bestattung
  • Gärtnergepflegte Grabfelder

Alternativ zu einer Bestattung auf einem Friedhof bietet die Stadt Bad Saulgau auch Ruhestätten im Betattungswald Bad Saulgau an.

Nutzungs- / Ruhezeiten

Die Nutzungszeit für ein Grab hängt von der jeweiligen Grabart ab.

Die Ruhezeiten bei Urnengräber betragen mindestens 15 Jahre, bei Erdbestattungen mindestens 30 Jahre.

Nur bei den Wahlgräbern besteht die Möglichkeit die Nutzungszeit für die Gräber zu verlängern.

Friedhofssatzung, Fristen, Gebühren

Bestattungswald

Zuständige Mitarbeiter

Bürozeiten: Montag-Freitag, 8.00 bis 12.15 Uhr.

Seit September 2019 bietet die Stadt Bad Saulgau mit dem Bestattungswald Frankenbuch eine weitere Bestattungsart an. Zum Konzept des Bestattungswaldes gehört, dass der Wald in seinem ursprünglichen Zustand erhalten bleibt. Bei dieser naturnahen Bestattungsform für Urnen weisen daher lediglich kleine Namenstafeln am Baum darauf hin, dass hier bereits Menschen ihre letzte Ruhe gefunden haben.

Lage und nähere Infos zum Bestattungswald

Zwischen Wilfertsweiler, Heratskirch und Boms, eingebettet in einem Waldstück auf der Gemarkung Wilfertsweiler liegt der städtische Bestattungswald „Frankenbuch“.

Bei dieser Bestattungsform handelt es sich um einen nach öffentlichem Recht genehmigten Friedhof.
Eine Informationstafel weist auf den Bestattungswald hin und kennzeichnet die ausgewiesene Waldfläche für die Bestattung in der Natur.

Das Waldgebiet des Friedhofs ist geprägt durch unterschiedlichste Baumarten. Beerdigungen an den Wurzeln alter Buchen, Lärchen, Ahornen oder anderen Laubbäumen sind hier möglich. Zum Konzept der Naturbestattung gehört, dass der Wald so weit als möglich in seinem ursprünglichen Zustand erhalten bleibt. So wird die Grabpflege während der Ruhezeit des Verstorbenen der Natur überlassen. Lediglich eine kleine Namenstafel am Baum kann darauf hinweisen, dass hier Menschen bereits ihre letzte Ruhe gefunden haben. Die Bäume, die als Bestattungsplätze zur Verfügung stehen, sind durch farbige Bänder (gelb/rot/blau)  kenntlich gemacht. Alle Bestattungsbäume tragen eine Baumnummer auf der wegabgewandten Seite und sind auf der Karte des Bestattungswaldes verzeichnet. So ist jeder Baum unverwechselbar.

Befestigte Waldwege führen durch den Friedhof.

Am vorhandenen Andachtsplatz können Angehörige in Ruhe der Verstorbenen gedenken und trauern. Ebenso bietet er den idealen Rahmen für Trauerfeiern zu den Bestattungen.

Bestattungen sind unabhängig einer religiösen Überzeugung möglich. Es  stehen 2 Nachmittage (1. und 3. Freitag im Monat) für Beisetzungstermine zur Verfügung.

Wenn Sie einen Abschiedsgottesdienst wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an die Kath. Kirche St. Johannes Baptist.

Nach Eröffnung steht der Bestattungswald „Frankenbuch“ für 70 Jahre als Friedhof zur Verfügung. Bestattungen sind somit bis 1. Juli 2074 möglich, um die Einhaltung der Ruhezeit von 15 Jahren noch zu gewährleisten.

Welche Grabarten gibt es und welche Ruhezeiten gelten?

Der Bestattungsbaum weist bis zu 12 einzelne Grabfelder aus,  je Grabfeld kann nur 1 Urne beigesetzt werden. Hierbei werden nur biologisch abbaubare Urnen (kein Keramik, Stein oder Metall) mit einem Durchmesser von bis zu 22 cm bestattet.

Die Mindestruhezeit liegt bei 15 Jahren. Die Neubelegung eines Grabfeldes ist frühestens nach Ablauf der Ruhezeit möglich.

Die Stadt bietet folgende Grabarten an:

  • Gemeinschaftsbaum / Reihengrab:   
    Die einzelnen Grabstätten an diesen Bäumen werden der Reihe nach belegt und für eine Nutzungszeit von 15 Jahren vergeben. Das Nutzungsrecht kann entweder im Trauerfall oder  bereits zu Lebzeiten erworben werden. In beiden Fällen beginnt die Laufzeit mit dem Datum der Beisetzung.
    Es besteht keine freie Baumwahl. Im Trauerfall wird die Grabstelle durch die Stadt zugeteilt. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist hier nicht möglich.
    Gemeinschaftsbäume sind mit einem blauen Band gekennzeichnet.
  • Familien- und Freundschaftsbaum:   
    Sie dienen der Bestattung ganzer Familien. Das Nutzungsrecht kann entweder im Trauerfall oder bereits zu Lebzeiten erworben werden. Das Nutzungsrecht beginnt mit dem Tag des Erwerbs und endet immer am 1.7.2089. Eine Verlängerung darüberhinaus ist nicht möglich. Der Baum ist bei der Stadt mit einer Nummer im Register geführt, es besteht freie Baumwahl an den hierfür ausgewiesenen Bäumen. An einem Familienbaum werden nur die im Vertrag benannten Personen bestattet.
    Familienbäume sind mit einem roten Band gekennzeichnet.
  • Wahlruhebaum:   
    Der Vertragspartner erwirbt eine oder mehrere einzelne Grabstellen an einem von ihm bestimmten Baum für die Dauer von 20 Jahren, ohne Einfluss auf die anderen Plätze. Der Baum ist mit einer Nummer bezeichnet und im Register geführt. Das Nutzungsrecht kann entweder im Trauerfall durch die Angehörigen oder bereits zu Lebzeiten erworben werden.  Da die Laufzeit mit dem Tag des Erwerbs / Vertragsabschluss beginnt, kann hier eine Verlängerung der Nutzungszeit notwendig werden, um die Mindestruhezeit von 15 Jahren zu gewähren.  In diesem Fall wird die Verlängerung anteilig nach den Sätzen der aktuellen Gebührenordnung berechnet. Wird ein Wahlruhegrab bereits zu Lebzeiten erworben, beginnt ab dem 6. Jahr nach dem Erwerb die jährliche Verlängerung, so dass im Sterbefall die Ruhezeit von 15 Jahren durch das Nutzungsrecht abgedeckt ist.
    Wahlruhebäume sind mit einem gelben Band gekennzeichnet.


Wie werden die Trauerfeiern und Beisetzungen abgehalten?

In einem Trauerfall setzen Sie sich bitte zunächst mit einem Bestattungsinstitut in Verbindung.
Der Bestatter zeigt Ihnen, welche Urnen für die Waldbestattung geeignet sind (kein Keramik, Stein oder Metall). Der Durchmesser der Urne darf max. 22 cm betragen.

Wenn bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstelle im Bestattungswald 'Frankenbuch' erworben wurde sprechen Sie mit uns, damit wir die Grabstelle für die Bestattung vorbereiten können. Unser Förster wird am Bestattungstermin vor Ort sein und Sie an die Grabstelle führen. Bitte bedenken Sie, dass witterungsbedingt (Sturm, Eis) eingeschränkt Bestattungen möglich sein können. Dies besprechen wir aber sehr gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.

Die Beisetzung im Bestattungswald ist frei von Zwängen und Konfession und richtet sich nach dem Willen des Verstorbenen oder dessen Angehörigen. Auf Trauerzeremonien kann, muss aber nicht verzichtet werden. Sie können die Feier mit einem Trauerredner gestalten, Sie oder Ihre Gäste können auch selbst eine Ansprache halten. Die Trauerfeier kann im Kreis der Angehörigen oder mit Freunden, in Begleitung des Vierbeiners, mit Gesang, Gebet und Musik stattfinden.
Auf Wunsch ist ein christlicher Abschiedsgottesdienst in der evangelischen oder katholischen Kirche möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür an die örtliche Kirchenpflege.

Beisetzungstermine :
Jeden 1. und 3. Freitag im Monat, jeweils um 13.30 Uhr und 15 Uhr.

Je nach Schneelage werden die Zufahrt sowie der Parkplatz gesperrt. Bei Schnee und Eisglätte können auch Beisetzungen in das Frühjahr verschoben werden.

Übersicht der vorhandenen Bäume und Gebühren

Familien-/Freundschaftsbaum
Wahlruhebaum
Reihengrab

Im Bestattungswald sind 99 Bäume als Familienbäume ausgewiesen. Diese sind im Wald durch ein rotes Band gekennzeichnet und im Register unter der jeweiligen Baum-Nummer geführt.

Der Käufer erwirbt hier bereits zu Lebzeiten das Nutzungsrecht an dem von ihm ausgesuchten Familienbaum. Die Preise sind abhängig von der Art des Baumes und varriieren zwischen 6.000,- € und 9.900,- €.

Das Nutzungsrecht an einem Familienbaum wird immer bis zum Ende der Laufzeit des Bestattungswaldes im Jahr 2089 erworben und beinhaltet alle Grabfelder, die an diesem Baum ausgewiesen sind. Bestattet werden hier nur die vom Käufer benannten Personen.

Die letzte Bestattung ist bis 1. Juli 2074 möglich. Das Nutzungsrecht für nicht belegte Grabfelder erlischt nach diesem Zeitpunkt automatisch.

 

Insgesamt 45 Bäume sind im Bestattungswald als Wahlruhebäume ausgewiesen. Im Wald sind diese Bäume mit einem gelben Band gekennzeichnet und im Register mit der jeweiligen Baum-Nummer geführt.

Der Käufer erwirbt hier eine einzelne Grabstelle an dem von ihm ausgewählten Baum. Je Grabfeld kann nur 1 Urne beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht für ein Grabfeld an einem Wahlbaum kostet 1.392,- € - unabhängig von der Baumart. Das Nutzungsrecht beginnt mit dem Erwerb / Vertragsabschluss und wird für die Dauer von 20 Jahren erteilt. Da das Nutzungsrecht bereits zu Lebzeiten erworben werden kann, ist eine Verlängerung möglich, um die Ruhezeit von 15 Jahren zu gewährleisten. Die Kosten für die Verlängerung werden anteilig berechnet.

Bestattungen sind bis zum 1.7.2074 möglich. Das Nutzungsrecht für nicht belegte Grabfelder erlischt nach diesem Zeitpunkt automatisch.



 

Im Bestattungswald sind insgesamt 81 Bäume als Reihen-/Gemeinschaftsbaum ausgewiesen. Diese sind mit einem blauen Band gekennzeichnet.

Die Kosten für das Nutzungsrecht an einem Reihengrab liegen bei 857,- €, unabhängig von der Art des Baumes. Die Zuteilung der Grabstelle erfolgt durch die Stadt, d. h. der Käufer kann hier den Baum nicht selbst wählen. Das Nutzungsrecht wird für 15 Jahre erworben entsprechend der gültigen Ruhezeit. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Die Bestattung kann spätestens zum 1.7.2074 erfolgen. Das Nutzungsrecht für nicht belegte Grabfelder erlischt nach diesem Zeitpunkt automatisch.


Führungen durch den Bestattungswald

Bei unseren kostenlosen Waldführungen erklären wir Ihnen unser Konzept und unser Förster beantwortet alle Ihre Fragen. Sie erhalten hierbei einen Eindruck von den Grabarten, der Baumauswahl sowie weitere Informationen zu der Beerdigung im Bestattungswald.

Bitte melden Sie sich zu diesen Terminen unbedingt an! Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. 
Tel. Rathaus, Fr. Keller: 07581/207-161 (Montag-Freitag, vormittags).

Treffpunkt ist immer am Parkplatz um 14 Uhr; dort werden Sie vom Förster, Herrn Müller empfangen.
Bitte denken Sie auch an geeignete Kleidung und gutes Schuhwerk.

Unsere nächsten Führungen sind:   9. März, 13. April 2024



Satzung Bestattungswald

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Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau

Telefon 07581 207 - 0
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