Informationen zu behandelten Tagespunkten und gefassten Beschlüssen
Änderung der Nutzungsordnung für das Alte Kloster; Anpassung der Gebührenordnung
Das Alte Kloster ist eine sehr gefragte Örtlichkeit für Trauungen, Veranstaltungen und private Feiern. Die dafür erhobenen Nutzungsgebühren waren seit dem Jahr 2010 unverändert, obwohl die Personal- und Energiekosten in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind.
Der Verwaltungs- und Sozialausschuss hat sich in seiner Sitzung mit dieser Thematik befasst und einstimmig beschlossen, die Nutzungs- und Gebührenordnung an die aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen. Die neue Gebührenordnung tritt zum 1. März 2026 in Kraft. Bereits gebuchte Trauungen im Alten Kloster sind von der Gebührenanpassung nicht betroffen.
In Kürze:
- Der Verwaltungs- und Sozialausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig, die Änderung der Satzung über die Benutzung des Betreuungsangebots und die Erhebung von Gebühren für die Ferienzeitbetreuung von Grundschulkindern in Bad Saulgau mit Wirkung vom 01.03.2026 bzw. 01.08.2026 zu beschließen.
- Der Verwaltungs- und Sozialausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig, die Änderung der Satzung über die Benutzung des Betreuungsangebots und die Erhebung von Gebühren im Rahmen der kommunalen Schulkindbetreuung an den Grundschulen in Bad Saulgau mit Wirkung vom 01.03.2026 bzw. 01.08.2026 zu beschließen.
- Dem Gemeinderat wurde vom Verwaltungs- und Sozialausschuss einstimmig empfohlen, die Änderung der Bibliothekssatzung der Stadt Bad Saulgau zu beschließen und am 01.04.2026 in Kraft treten zu lassen.
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88348 Bad Saulgau
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