Informationen zu behandelten Tagespunkten und gefassten Beschlüssen
Änderung der Satzung über die Benutzung des Betreuungsangebots und die Erhebung von Gebühren für die Ferienzeitbetreuung von Grundschulkindern in Bad Saulgau
Ab dem Schuljahr 2026/27 wird schrittweise ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt. Der Rechtsanspruch erstreckt sich auf 48 Wochen im Jahr (wobei 20 Werktage ausgenommen sind), also letztlich auch auf einen großen Teil der Ferienzeiten. Die Stadt muss deshalb ihr bisheriges Betreuungsangebot modifizieren, um diesem Rechtsanspruch gerecht zu werden. Die Satzung mit den entsprechenden Regelungen hat der Gemeinderat nun beschlossen.
Starten wird der Anspruch auf Ferienzeitbetreuung in Bad Saulgau zunächst für Kinder der ersten Klassen (einschließlich Juniorklassen). Schrittweise gilt der Anspruch bis zum Schuljahr 2029/30 dann für alle Grundschulklassen.
Durch die neue Rechtslage werden künftig vorrangig Kinder mit Rechtsanspruch einen Betreuungsplatz erhalten. Für die Klassen 2 bis 4 können Plätze deshalb nur vergeben werden, wenn nach der Aufnahme der Erstklässler noch Kapazitäten frei sind. Reichen die vorhandenen Plätze nicht aus, erfolgt eine Priorisierung. Vorrang haben dann Kinder berufstätiger oder alleinerziehender Eltern. Zumindest in einzelnen Fällen kann es deshalb zu Engpässen bei den Betreuungsangeboten kommen.
Da die Landesförderung auf maximal acht Betreuungsstunden pro Tag begrenzt ist, wird die Ferienbetreuung ab 2026/27 von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr angeboten. Zudem schlug die Verwaltung vor, künftig zwei Anmeldefristen pro Jahr einzuführen (15. März und 15. Dezember), um den Familien eine verlässlichere Planung zu ermöglichen.
Auch die Finanzierung war Thema der Beratung. Trotz Zuschüssen vom Land und Bund verbleibt weiterhin ein erheblicher Kostenanteil bei der Stadt. Vorgeschlagen wurden daher angepasste Elternbeiträge für die Ferienbetreuung sowie die Einführung eines Betreuungsmodells ohne Mittagessen
Mit Mittagsessen: 65 Euro pro Woche (5 Tage, 7.30–16.00 Uhr) anstatt wie bisher 60 Euro, zzgl. Kosten Mittagessen
Ohne Mittagessen: 48 Euro pro Woche bei bis zu 6 Stunden täglich
Die bisherige Verwaltungsgebühr entfällt im Gegenzug.
Änderung der Satzung über die Benutzung des Betreuungsangebots und die Erhebung von Gebühren im Rahmen der kommunalen Schulkindbetreuung an den Grundschulen in Bad Saulgau
Der neue Rechtsanspruch (siehe oben) wirkt sich ebenfalls auf die Schulkindbetreuung während der Unterrichtszeiten aus. Anpassungen sind insbesondere bei der Platzvergabe, der Finanzierung sowie der Organisation und den Beiträgen notwendig. Soweit wie möglich werden die Regelungen dabei mit denen für die Ferienzeitbetreuung synchronisiert.
Wie auch bei der Ferienzeitbetreuung müssen auch hier die Kinder der ersten Klassen vorrangig berücksichtigt werden. Für die Klassen 2 bis 4 stehen Betreuungsplätze nur zur Verfügung, wenn danach noch Kapazitäten frei sind. Reichen die Plätze nicht aus, erfolgt eine Priorisierung.
Das Land beteiligt sich an den Kosten, allerdings nur anteilig. Für Kinder mit Rechtsanspruch beträgt die Förderung derzeit 2,80 Euro pro Kind und Betreuungsstunde. Insgesamt sollen 68 Prozent der kalkulierten Kosten übernommen werden. Problematisch ist jedoch, dass maximal acht Stunden pro Tag (einschließlich Unterricht) bezuschusst werden. An einzelnen Standorten – etwa aufgrund längerer Ganztagszeiten oder Busverbindungen – könnte daher ein Teil der Betreuung ohne Landeszuschuss bleiben.
Für Kinder der Klassen 2 bis 4 gelten andere Förderregelungen, die zudem ab dem Schuljahr 2028/29 auslaufen sollen.
Da die Abrechnung sehr verwaltungsintensiv ist, wird das bestehende Online-Anmeldeportal „SchulProfi“ erweitert. Dadurch entstehen Mehrkosten von rund 6.000 Euro.
Bisher wurden nur für die „Verlässliche Grundschule“ Elternbeiträge erhoben. Durch die geplanten Änderungen im Ganztagsbetrieb – insbesondere an der Berta Hummel-Schule – können künftig auch für weitere Betreuungsangebote Gebühren anfallen.
Im laufenden Schuljahr 2025/26 nutzen 322 Kinder an den drei Grundschulstandorten die kommunale Schulkindbetreuung. Das entspricht rund 46 Prozent aller Grundschulkinder. Teilweise bestehen bereits Wartelisten. Die neuen Vorgaben bringen damit spürbare organisatorische und finanzielle Veränderungen für die Stadt mit sich.
Ab dem Schuljahr 2026/27 schlug die Stadtverwaltung folgende monatliche Betreuungsgebühren je Betreuungsangebot und Wochentag der kommunalen Schulkindbetreuung vor:

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Satzungsänderung mit Wirkung vom 01.03.2026 bzw. 01.08.2026.
In Kürze:
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zum Bebauungsplan "Seewatten" sind die im Zuge der Beteiligung eingegangenen Anregungen vom Gemeinrat einstimmig berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen und die Abwägung beschlossen worden. Auf eine erneute öffentliche Auslegung wird verzichtet. Der im beschleunigten Verfahren aufgestellte Bebauungsplan und die zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 02.12.2025 wurden einstimmig unter Berücksichtigung der vorgenannten Stellungnahmen als Satzung beschlossen.
- Die Änderung der Bibliothekssatzung der Stadt Bad Saulgau wurde einstimmig beschlossen. Diese tritt am 01.04.2026 in Kraft.
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
FOLGT UNS FÜR NOCH MEHR NEWS!