Sitzung des Gemeinderats vom 20.11.2025
Informationen zu behandelten Tagespunkten und gefassten Beschlüssen
Informationen zum vorläufigen Vollzug des Betriebsplans Wald 2024 und Beschluss des Betriebsplans Wald 2026
Das Forstamt stellte in der Sitzung dem Gemeinderat den Waldhaushalt 2024 vor. Die Entwicklung des Holzmarkts ist weiterhin sehr gut. Da in Mitteldeutschland teils große Schäden durch den Borkenkäfer entstanden sind, konzentriert sich die Nachfrage dort auf Süddeutschland, was dem Forstamt zugutekommt. Im Jahr 2024 konnten über 2.000fm mehr Holz geschlagen werden als geplant. Der gesamte Holzeinschlag lag bei ca. 9.000fm. In diesem Jahr konnten, Stand 23.10.2025, bisher 5.581fm Holz geschlagen werden. Dies liegt zwar noch etwas unter dem Planansatz, jedoch sind noch weitere Arbeiten in diesem Jahr geplant. Das Gesamtergebnis für 2024 lag bei 63.013 Euro, mit insgesamt 628.437 Euro Einnahmen und 565.424 Euro Ausgaben. Für 2025 wird mit einem Gesamtergebnis von 4.122 Euro und für 2026 mit 11.024 Euro gerechnet. Der Gemeinderat nahm die Informationen zum Vollzug des Betriebsplans 2024 für den Stadtwald zur Kenntnis und beschloss den vorgelegten Betriebsplan für 2026 einstimmig.
Bahnquerung 8.5 (Lindenstraße) und Bahnübergang Altshauser Straße
Unter dem Bahnübergang Altshauser Straße – Kaiserstraße liegt eine über 60 Jahre alte Wasserleitung, die ersetzt und vergrößert werden muss. Dies ist Teil des Sanierungs- und Optimierungskonzepts der Stadtwerke. Auch in der Josef-Bautz-Straße sollen in den nächsten Jahren zwei alte Leitungen ersetzt werden. Dadurch entfällt eine weitere veraltete Leitung unter den nördlichen Gleisen.
Die Deutsche Bahn plant für 2027 eine Streckensperrung. Diese Gelegenheit soll genutzt werden, um die neue Wasserleitung unter dem Bahnübergang Altshauser Straße ohne Zugverkehr zu verlegen – das erleichtert die Bauarbeiten erheblich. Gleichzeitig sollen dort auch Leerrohre für spätere Stromleitungen mitverlegt werden. Unter dem Bahnübergang Lindenstraße (Stadtforum) sollen zudem vorbereitend Leitungen für das Wärmenetz sowie Leerrohre für Strom und Breitband verlegt werden.
Da Arbeiten unter Bahngleisen umfangreiche Abstimmungen erfordern, soll das erfahrene Ingenieurbüro Daeges mit der Planung beauftragt werden. Die Planung erfolgt in zwei Schritten: 2025 die ersten drei Leistungsphasen, 2026 die restlichen. Danach wird der Gemeinderat erneut informiert und der Baubeschluss vorbereitet. Der Gemeinderat ermächtigte die Betriebsleitung der Stadtwerke einstimmig, die kompletten Planungsleistungen (Leistungsphasen 1–9) an das Ingenieurbüro Daeges für ca. 55.000 Euro zu vergeben.
Feuerwehrbedarfsplanung 2026 – 2031
Das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg verpflichtet die Kommunen, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende und leistungsfähige Gemeindefeuerwehr vorzuhalten. Grundlage hierfür ist ein Feuerwehrbedarfsplan, der die feuerwehrtechnisch relevanten örtlichen Gegebenheiten beschreibt, eine Gefährdungsanalyse enthält und die Basis für Organisation, Ausstattung und Personalbedarf einer schlagkräftigen Feuerwehr bildet.
Zur Ermittlung der erforderlichen Mindestanforderungen an Personal und Ausstattung wurde gemeinsam mit der Firma Sinfiro GmbH & Co. KG aus Balingen, der Stadtverwaltung Bad Saulgau sowie der Feuerwehr Bad Saulgau der nun vorliegende Feuerwehrbedarfsplan erarbeitet. Dieser umfasst die notwendigen Anpassungen und Beschaffungen für die kommenden fünf Jahre und ist zudem Voraussetzung für die Beantragung von Landeszuschüssen.
Im Zuge der Erstellung des Plans führte die Firma Sinfiro eine umfassende Datenerfassung durch und befragte Mitglieder der Feuerwehr. Die Analyse zeigt, dass das Hauptgefahrenpotenzial in der Kernstadt liegt, da dort zahlreiche größere Industriebetriebe angesiedelt sind.
Bei Unwetterereignissen kann es durch Hindernisse auf den Verkehrswegen vereinzelt zu Erschwernissen bei der Erreichbarkeit der Teilorte kommen.
Positiv hervorzuheben ist die verbesserte Personalsituation in den vergangenen fünf Jahren. Dennoch bleibt die Gewinnung neuer Mitglieder weiterhin ein zentraler Schwerpunkt der Feuerwehr Bad Saulgau.
Die Feuerwehr verfügt aktuell über insgesamt elf Feuerwehrhäuser in der Kernstadt und den Teilorten. Dadurch können im Einsatzfall alle Standorte innerhalb von fünf Minuten erreicht werden. Für das kommende Jahr sind die Beschaffung zweier neuer Kommandowagen für die Kernstadt sowie die Ergänzung durch einen Abrollbehälter Logistik vorgesehen. In den Teilorten sind vereinzelt Fahrzeugverschiebungen und kleinere Sanierungsarbeiten an den Feuerwehrhäusern empfohlen. Darüber hinaus empfiehlt der Bedarfsplan, die Standorte Großtissen und Moosheim zusammenzuführen und dort ein neues Feuerwehrhaus mit zwei Stellplätzen und Aufenthaltsraum zu errichten.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den neu überarbeiteten Feuerwehrbedarfsplan in der vorgelegten Form und beauftragte die Verwaltung sowie die Führung der Feuerwehr mit der Aufgabenstellung und Umsetzung der Ziele des Bedarfsplanes. Die notwendigen Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der Gefährdungspotenziale im Rahmen der jeweiligen Haushalts- und Finanzierungsplanung bereitgestellt.
Die Feuerwehr Bad Saulgau ist insgesamt leistungsfähig gut aufgestellt. Um dieses Niveau auch in den kommenden Jahren zu sichern, sind jedoch gezielte Investitionen notwendig. Die Bürgerinnen und Bürger können sich weiterhin auf eine verlässliche und gut ausgerüstete Feuerwehr verlassen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „FFPVA Mannsgrab“
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich für den im Lageplan vom 20.10.2025 dargestellten Bereich einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „FFPVA Mannsgrab“ zur Realisierung einer Freiflächenphotovoltaikanlage aufzustellen und die Verwaltung zu beauftragen, das Verfahren mit neu definiertem Geltungsbereich fortzusetzen. Dieser Beschluss ersetzt den Aufstellungsbeschluss vom 20.02.2025. Der Gemeinderat wird im Rahmen des Durchführungsvertrages im rechtlich möglichen Rahmen darauf hinwirken, dass die landwirtschaftliche Nutzung, nach Ende der Befristung des Bebauungsplans, wieder möglich ist und bestmöglich auch der Ackerstatus für diese Fläche erhalten bleibt. Gleichzeitig wird im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Nutzungsdauer für den Betrieb der PV-Anlage auf die Nutzungsdauer der Anlage von maximal 30 Jahren beschränkt. Der Gemeinderat empfahl außerdem dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Saulgau/Herbertingen mehrheitlich, den Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Bad Saulgau/Herbertingen im Bereich der Karte mit Datum vom 20.10.2025 zur Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (FFPVA Mannsgrab) zu ändern und die Verwaltung zu beauftragen, das Verfahren mit neu definiertem Geltungsbereich fortzusetzen. Dieser Beschluss wird den Änderungsbeschluss vom 02.06.2025 ersetzen.
In Kürze:
- Die Feuerwehr Bad Saulgau informierte in der Sitzung, dass diese zukünftig aufgrund der Notwendigkeit eines Frühwarnsystems bei Hochwasser- und Starkregenereignissen das NOYSEE-Hochwasser-Frühwarnsystem nutzen wird. Dieses System wird bereits seit mehreren Jahren erfolgreich in anderen Kommunen umgesetzt. Die Kosten belaufen sich auf rund 42.000 Euro.
- Die Betriebsleitung wurde vom Gemeinderat einstimmig bevollmächtigt, die Ingenieurleistungen für die Maßnahme Erneuerung der Versorgungsleitungen in der Schönhaldenstraße Abzweigung Rosenweg bis Trafostation Schönhaltenstraße 83 an das IB Schranz & Co gemäß dem Angebot zum veranschlagten Kostenrahmen der Ingenieurleistungen in Höhe von ca. 185.000 € netto zu vergeben. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Ingenieurleistungen, zunächst eine Beauftragung der Leistungsphasen 1-3 in Höhe von ca. 68.000 € netto.
- Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich zu, für den im Lageplan vom 15.10.2025 dargestellten Bereich nach §2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Zur Lehmgrube“ zu fassen.
- Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Satzung der Stadt Bad Saulgau über das besondere Vorkaufsrecht nach §25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet des Bebauungsplans „Zur Lehmgrube“ im Ortsteil Renhardsweiler zu erlassen.
In nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im Oktober die Einrichtung eines beratenden Planungsausschuss zum Projekt „Fortentwicklung Thermalbad“ beschlossen.
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
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