Stadt Bad Saulgau nimmt öffentliche Bekanntmachungen ab sofort online vor

Öffentliche Bekanntmachungen finden sich künftig auf der Webseite der Stadt unter www.bad-saulgau.de

Informationen zu bestimmten Verwaltungsverfahren müssen von der Stadt Bad Saulgau öffentlich bekannt gemacht werden. In erster Linie sind dies die Satzungen, die der Gemeinderat Bad Saulgau beschließt (z.B. Betriebssatzungen für städtische Einrichtungen, Bebauungspläne, Steuersatzungen etc.). Die Veröffentlichung ist bislang im amtlichen Mitteilungsblatt, dem Stadtjournal, erfolgt.

Dies ändert sich nun. Ab sofort werden alle öffentlichen Bekanntmachungen online  in der Rubrik "Bekanntmachungen" vorgenommen. Im Stadtjournal erfolgt lediglich ein kurzer Hinweis, dass eine online-Veröffentlichung erfolgt ist.

Die öffentlichen Bekanntmachungen können außerdem bei der Geschäftsstelle des Gemeinderats im Rathaus der Stadt Bad Saulgau, Oberamteistraße 11, 88348 Bad Saulgau während der Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden.

Nur wenn in spezielle Vorschriften eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt vorschreiben, erfolgt eine Bekanntmachung im Stadtjournal.

Weiterhin im Stadtjournal veröffentlicht (=ortsüblich bekanntgegeben) werden außerdem die Tagesordnungen für die Sitzungen kommunaler Gremien (Gemeinderat, Ausschüsse, Ortschaftsräte).

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