Seit 01. Januar 2025 ist das neue Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg (LGrStG) in Kraft. Da sich die vom Finanzamt festzulegenden Grundsteuermessbeträge als Grundlage der Grundsteuerbescheide verzögert haben und noch laufend weitere Messbescheide an die Stadt übermittelt werden, ist aktuell der Versand der neuen Grundsteuerbescheide noch nicht möglich.
Denn erst auf Grundlage aller vorliegender Daten kann der künftige kommunale Hebesatz durch den Gemeinderat festgelegt werden.
Die neuen Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich im März verschickt, die Fälligkeit der ersten Grundsteuer-Vorauszahlungsrate verschiebt sich somit auf April. Die weiteren Fälligkeiten bleiben unverändert (15.05., 15.08., 15.11.). Unverändert bleibt auch die Jahreszahlung 01.07.
Wichtig:
Bitte keine Überweisungen vorab tätigen bzw. bitte vorliegende Daueraufträge bei der Bank löschen. Bereits geleistete Zahlungen werden nach Vorliegen der neuen Steuerbescheide verrechnet.
Abbuchungen auf der Grundlage der neuen Steuerbescheide werden seitens der Stadtkasse erst zur künftig neuen Fälligkeit erfolgen.
Infografik: In diesen Schritten wird die Grundsteuer ermittelt
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu
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