Erfolgreiche Verhandlungen zwischen den SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH und der Stadt Bad Saulgau: Stadt hält bei der Weiterentwicklung des Krankenhausareals nun alle Trümpfe in der Hand

28.07.2023

Die seit Wochen laufenden Verhandlungen zwischen Stadt und SRH über die Zukunft des Krankenhausareals sind erfolgreich beendet. Die Stadt Bad Saulgau schließt einen Optionskaufvertrag mit Benennungsrecht. Dem hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27. Juli zugestimmt. Konkret bedeutet dies, dass die Stadt entscheiden kann, wer die Immobilie erwirbt. Die Zielsetzung: Einen Investor zu finden und auszuwählen, der auf dem Areal einen „Generationen- und Medizinpark“ entwickelt.

„Die Verhandlungsergebnisse sind ein Erfolg und eine riesige Chance für Bad Saulgau, auf dem Krankenhausareal etwas wirklich Gutes zu entwickeln“, so Bürgermeisterin Doris Schröter. Aufgrund der vertraglichen Vereinbarung mit der SRH hält die Stadt nun alle Trümpfe in der Hand. Die Stadt sei nun in der bestmöglichen Ausgangssituation, ist Schröter überzeugt.

Dass die extrem komplexen Verhandlungen nun zu einem Abschluss gebracht werden können, sei dabei auch dem beispielhaften Schulterschluss aller Fraktionen im Gemeinderat zu verdanken, so Schröter, die gleichzeitig die hohe Kooperationsbereitschaft der SRH betonte. Die Bürgermeisterin verband den Dank an Gremium und SRH mit dem Appell, nun nach vorne zu schauen. Es helfe nichts in der Schmollecke sitzenzubleiben. Die Medizinlandschaft verändere sich nicht nur in Bad Saulgau und dem Landkreis. Man müsse jetzt die richtigen Weichen stellen und das gehe nur gemeinsam.

Auch Dr. Jan-Ove Faust, SRH Sigmaringen-Geschäftsführer bekräftigt den Willen zur Kooperation. „Wir haben wieder zusammengefunden und schaffen jetzt Perspektiven für eine gute Gesundheitsversorgung in Bad Saulgau und dem Landkreis Sigmaringen“, so Faust.

Landrätin Stefanie Bürkle gratuliert den beiden Verhandlungspartnern zum gelungenen Kompromiss. „Die Eckpunkte des Vertrags sind Ausdruck eines gemeinsamen Miteinanders und des Aufbruchs. Auf dem Areal des ehemaligen Krankenhauses kann nun etwas Zukunftsweisendes entstehen, was die medizinische Versorgung, wie auch die städtebauliche Entwicklung Bad Saulgaus positiv gestaltet.“

Die Stadt geht nun auf die Suche nach einem oder mehreren Investoren. Auszugehen ist davon, dass das Konzept nicht nur medizinische Nutzungen im engeren Sinne vorsehen wird, sondern auch Gesundheitsdienstleistungen, und neben klassische Pflege auch sogenannte „allengerechte“ Wohnformen.
Denkbar ist aber auch, dass zumindest ein Teil der Gebäude bei der Stadt verbleibt, beispielweise für die Schaffung von Praxisräumen.

Gebannt ist durch den Vertrag mit der SRH hingegen die Gefahr, dass auf dem so wichtigen Areal Immobilienspekulationen und Fehlnutzungen durch Dritte erfolgen. Vereinbart ist außerdem der langfristige Weiterbetrieb des medizinischen Versorgungszentrums durch die SRH. Ebenso ist der Fortbestand der internistischen Gemeinschaftspraxis ist nachhaltig räumlich gesichert.

Mit dem nun gewählten Weg muss die Stadt, trotz aller Handlungsoptionen, auch kein Geld für den Erwerb des Krankenhausensembles in die Hand nehmen. Ein Risiko bleibt dennoch: Findet sich innerhalb eines Jahres kein Investor, muss die Stadt zunächst selbst in den Vertrag eintreten und den vereinbarten Kaufpreis bezahlen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat für das aktuelle Jahr 2023 einen Nachtragshaushalt beschlossen, in dem dieser Worst Case durch eine sogenannte Verpflichtungsermächtigung abgesichert ist.

Stadtbaumeister Roland Schmidt, der gemeinsam mit Schröter die Verhandlungen geführt hat, ist sich jedoch sicher, einen Investor zu finden. Der vereinbarte Kaufpreis sei hierfür realistisch und fundiert hergeleitet. „Ein Investor wird das Ensemble aber nicht deshalb kaufen, weil die bestehenden Gebäude am Markt genau diesen Preis erzielen. Sondern weil die Stadt einem Investor, der ein passendes Konzept vorlegt, auf dem Areal zusätzlich zu den Gebäuden weitere Nutzungsmöglichkeiten einräumen wird“, so Schmidt. Die hierfür notwendigen bauleitplanerischen Verfahrensschritte haben Gemeinderat und Verwaltung während der Verhandlungen vorgenommen.


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