Urteil des VGH: Auch Bad Saulgau muss unechte Teilortswahl überprüfen

13.07.2023

Am 10. Juli hat die Stadtverwaltung eine Informationsveranstaltung für Gemeinde- und Ortschaftsräte zur unechten Teilortswahl veranstaltet. Grund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes. Dieses hatte in Tauberbischofsheim eine Wiederholung der letzten Kommunalwahlen angeordnet, weil die Verteilung der Gemeinderatssitze zwischen den Wohnbezirken nicht im Verhältnis zu den Bevölkerungszahlen gestanden hat. Alle Städte und Gemeinden mit dem Wahlmodus „Unechte Teilortswahl“ müssen deshalb vor den in 2024 bevorstehenden Kommunalwahlen die Sitzverteilung und ggf. den Wahlmodus überprüfen.

Die Verwaltung hat hierfür bereits im Vorfeld gerechnet, ob die Verhältnismäßigkeit zwischen der Wohnbevölkerung der einzelnen Wohnbezirke und der aktuellen Sitzverteilung im zulässigen Bereich liegt. Das Ergebnis: Aktuell liegen für Bondorf/Braunenweiler sowie für Bierstetten/ Renhardsweiler liegen größere Abweichungen (Unterrepräsentation von 31 % bzw. 18,9 %) vor.

Bislang hatten sich Städte und Gemeinden, die die Kommunalwahlen noch als unechte Teilortwahl durchführen, an einem Richtwert von 20% orientiert. Dieser ist nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes aber nicht mehr belastbar.

Geprüft hat die Stadtverwaltung auch, ob die Verhältnismäßigkeiten innerhalb des Richtwertes liegen, wenn die Sitzzahlen verändert werden. Keine Option verbessert die Verhältnismäßigkeiten allerdings wirklich erheblich. Durch einen einzelnen klagewilligen Bürger könnte die Kommunalwahl dann durch ein Gerichtsurteil gekippt werden. Größtmögliche Rechtssicherheit bietet einzig die Abschaffung der unechten Teilortswahl.

Die Stadt Bad Saulgau hat deshalb aller Ortschaftsräte darum gebeten, über die Handlungsalternativen zu beraten und eine Stellungnahme abzugeben. Die Ausgangssituation ausführlich erläutert hatte zuvor in der Informationsveranstaltung am 10. Juli Kommunalrechtsexperte Friedhelm Werner, der Bad Saulgau bereits bei der Ausarbeitung der Vereinsförderrichtlinien unterstützt hatte.
Eine Entscheidung muss nun der Gemeinderat in seiner Sitzung Ende Juli treffen.

Wohnbezirke und unechte Teilortswahl
Bei der unechten Teilortswahl wird eine Stadt/Gemeinde in mehrere Wohnbezirke gegliedert. Für jeden Wohnbezirk steht bei der Gemeinderatswahl eine festgelegte Anzahl von Kandidaten zur Wahl. In Bad Saulgau gibt es neben der Kernstadt (16 Sitze) die Wohnbezirke Bierstetten/Renhardsweiler, Bondorf/Braunenweiler, Friedberg/Wolfartsweiler, Fulgenstadt, Großtissen/Moosheim, Hochberg/Lampertsweiler (jeweils 1 Sitz) und Bolstern/Haid (2 Sitze).

Die unechte Teilortswahl ist komplett unabhängig von der sogenannten Ortsverfassung. Auch ohne den Wahlmodus „unechte Teilortswahl“ bleiben in den Teilorten also Ortschaftsräte und Ortsverwaltungen/Ortsvorsteher eingerichtet.
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