Sitzung des Gemeinderates am 25.5.2023

01.06.2023

Informationen zum MINT-Exzellenzgymnasium, der Vergabe für den Bau der neuen Vierfeldsporthalle, der künftigen Lieferung des Schulessens an der Berta Hummelschule und zu den weiteren Tagesordnungspunkten.

MINT Exzellenzgymnasium mit Internat in Bad Saulgau

Über den Zeitplan für die Bauarbeiten auf dem Areal der ehemaligen japanischen Schule/ Lehreroberschule informierte in der vergangenen Sitzung Patrick Werne, Abteilungsleiter bei Vermögen und Bau Ravensburg. Das Amt verwaltet die Immobilie, die sich in Landesbesitz befindet und die seit dem Auszug der letzten japanischen Schüler leer steht.

Auf dem Areal wird nun in den kommenden Jahren ein MINT-Exzellenzgynmansium entstehen. 192 in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschafen und Technik (MINT) besonders hoch begabte Schüler/innen sollen in der Einrichtung künftig aber nicht nur lernen und speziell gefördert werden, sondern auch wohnen und leben. Neben der Einrichtung von Unterrichts- und Forschungsräumen wird auf dem Areal hierzu der Internatsbetrieb wieder aufgenommen.

Dazu werden in einem ersten Bauabschnitt der bestehende Nordbau sowie der bestehende Südbau ertüchtigt. Im Nordbau werden unter anderen Verwaltung, die Speiseversorgung und Lehrerräume untergebracht. Im Südbau werden es Unterrichts- und Fachräume sein.
Nicht mehr erhalten werden konnte der mittlerweile bereits abgerissene Pavillon, der in einem zweiten Bauabschnitt durch einen Neubau ersetzt wird, der neben weiteren Fachräumen auch die Aula beherbergen wird. Und ebenfalls im Laufe des zweiten Bauabschnittes entstehen werden drei Internatsgebäude ganz im Süden des Areals.

Abgeschlossen sein sollen die bereits angelaufenen Arbeiten für den ersten Bauabschnitt im Dezember 2025. Die Grundsteinlegung für den zweiten Abschnitt ist im September geplant, Mitte 2026 soll der zweite Abschnitt dann abgeschlossen sein.

 Zum ersten Bauabschnitt gehört die Ertüchtigung der beiden Bestandsgebäude (1, 3). Die Neubauten (2,4) gehören zum zweiten Bauabschnitt. Darstellung: Vermögen und Bau, Amt Ravensburg

Zum ersten Bauabschnitt gehört die Ertüchtigung der beiden Bestandsgebäude (1, 3). Die Neubauten (2,4) gehören zum zweiten Bauabschnitt. Darstellung: Vermögen und Bau, Amt Ravensburg

Träger der Einrichtung ist das Land Baden-Württemberg, das einen hohen zweistelligen Millionenbetrag in die Neubauten und die Sanierung des Gebäudebestandes investieren wird. Dass die Baustellenarbeiten bereits angelaufen sind und nun Bauprogramm, Finanzierung und Zeitplan stehe, darüber zeigte sich Bürgermeisterin Doris Schröter erfreut und erleichtert.
Rudolf Lehn, der auch Gründer des Schülerforschungszentrum Bad Saulgau ist, habe bereits vor Jahren die Vision einer MINT-Exzellenzeinrichtung auf dem Campus der japanischen Schule gehabt. Von Anfang an begleitet. 5 Kultusminister, 4 Finanzminister, 3 Wissenschaftsminister und 3 Ministerpräsidenten habe es gebraucht, bis aus der Idee nun Realität geworden sei.

Nicht nur für Bad Saulgau sei das MINT-Exzellenzgymnasium eine riesige Sache, sondern für die gesamte Region und auch überregional für den Wirtschaftsstandort. Zum Konzept gehört unter anderem auch eine sehr enge Verzahnung mit Universitäten und der Wirtschaft.

Neubau einer Vierfeld-Sporthalle: Gemeinderat vergibt Bauauftrag
Direkt mit dem MINT-Exzellenzgymnasium verbunden ist Abriss und Neubau der ABC-Halle. Denn dass nun eine Vierfeldhalle anstelle der bisherigen Dreifeldhalle gebaut werden soll, hängt mit der Zusage der Stadt zusammen, einen zusätzlichen Hallenteil für die alleinige Nutzung durch das Exzellenzgymnasium zu errichten. Das Land mietet den Hallenteil hierfür an.

Entschieden hat sich die Stadt, den Hallenneubau an einen Generalübernehmer (GÜ) zu vergeben. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen die Halle zu einem vereinbarten Preis nicht nur baut, sondern auch plant. Die Auswahl des Unternehmens hat der Gemeinderat nun nach einem mehrstufigen Bieterverfahren getroffen. Bauen wird die neue Vierfeldhallte die Georg Reisch GmbH & Co. KG. Der Angebotspreis beträgt rund 14 Mio. Euro.

Für das Verfahren hat die Stadt die eingegangenen Angebote anhand eines eigens entwickelten Kriterienkataloges geprüft. Die beiden Aspekte Preis und Qualität wurden dabei zu gleichen Teilen berücksichtigt. In beiden Bereichen hat dabei das Angebot der Fa. Reisch GmbH am besten abgeschnitten.

Errichtet wird die Halle am bisherigen Standort. Die ABC-Halle wird dafür komplett abgerissen. Bestehen bleiben jedoch Räume des Jugendhauses „underground“, die im Norden an die Bestandshalle anschließen. Der vierte Hallenteil schließt sich dann im Süden an. Dieser wird von den Schüler/innen des MINT-Gymnasiums dann als abgetrennter Bereich nutzbar, wird aber so gebaut, dass dieser nachträglich auch wieder gemeinsam mit den übrigen drei Hallenfeldern zusammengeschlossen werden könnte.

Der Beginn der Abrissarbeiten ist für den Oktober vorgesehen. Bis zum Schuljahr 2025/2026 soll die Halle dann fertig gestellt und für Schul- und Vereinssport zur Verfügung stehen.

Lob gab es in der Sitzung für die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten, insbesondere auch der Vereine und Schulen, die auch für die Bauphase viel Solidarität signalisiert haben und den Beschluss auf Verzicht eines Hallenprovisoriums während der Neubauphase mitgetragen haben.

Schulessen kommt künftig vom MS-Heim Ostrach
Das Schulessen in der Berta Hummelschule liefert künftig das MS-Heim Ostrach. Der Gemeinderat hat die Vergabe in der vergangenen Sitzung beschlossen. Insgesamt 3 Anbieter hatten sich beworben. Mit 5,50 Euro pro Essen war das Angebot zwar nicht das preislich günstigste. Wichtig war der Stadt sowie Schul- und Elternvertretern aber nicht nur gesunde Küche mit viel Gemüse und Salat, wenig Fleisch und regionalen Zutaten sowie Nachhaltigkeit durch Verzicht auf Alu-Einweggebinde, sondern auch der Geschmack. Beim Testessen setzte sich das MS-Heim dabei gegen die Mitbewerber durch.
Noch nicht fest steht, wie hoch eine Subvention auf den Essenspreis ausfallen soll und was in der Folge eine Mahlzeit dann für die Familien kostet. Diese Entscheidung wird das Gremium in eine der kommenden Sitzungen treffen.

Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin
Der Gemeinderat konnte in der Sitzung folgenden Punkten zustimmen:
- Für den Gemeindewahlausschuss wird die Bürgermeisterin Doris Schröter, welche nicht mehr zur Wahl antreten wird, den Vorsitz übernehmen mit dem Ersten Beigeordneten Richard Striegel als Stellvertreter. Im Gemeindeausschuss befinden sich folgende Gemeinderatsmitglieder:
Beisitzer: Alfred Härle (CDU) Stellvertreter: Franz-Josef Luib (CDU)
Beisitzer: Elisabeth Gruber (FW) Stellvertreter: Josef Berschauer (FW)
Beisitzer: Helga Brey (SPD) Stellvertreter: Wolfgang Schuttkowski (SPD)
Beisitzer: Heike-Anita Nabholz (B. 90/Die Grünen) Stellvertreter: Martina Boos (B. 90/Die Grünen)
- Die Ausschreibung der Stelle erfolgt am Freitag, 25.08.2023, spätestens am Freitag, 08.09.2023 im Staatsanzeiger Baden-Württemberg. Das Ende der Bewerbungsfrist wird auf Montag, 16.10.2023, 18.00 Uhr festgesetzt.
- Eine öffentliche Vorstellung der Kandidaten wird am Mittwoch, den 25.10.2023 in der Stadthalle stattfinden.
- Im Zusammenhang mit dem Wahlkampf sind im amtlichen Teil des Stadtjournals keine Veröffentlichungen zugelassen.

Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 – 2028
Als Schöffen bezeichnet man die Personen, die durch Wahl zu ehrenamtlichen Richtern in der Strafjustiz bestimmt worden sind. Als solche sind sie unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Wie die Berufsrichter sind sie zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet. Nun stand die Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 an. Hierfür stimmte der Gemeinderat die Entsendung der Vorschlagliste mit insgesamt 22 Bewerbern an das Amtsgericht zu. Aus dieser Liste wird durch einen Ausschuss, bestehend aus einem Richter am Amtsgericht, einem Verwaltungsbeamten und zehn Vertrauenspersonen aus dem Amtsgerichtsbezirk, die erforderliche Zahl der Schöffen und Hilfsschöffen gewählt. Die Liste der Bewerber wird noch öffentlich zu Einsicht ausgelegt werden.

Änderung der bestehenden Biogasanlage auf Flst. 135, Gemarkung Renhardsweiler (Karl-Fiesel-Straße)
Die Bioenergie GbR Rapp und Volk-Daiber betreibt seit dem Jahr 2004 im Teilort Renhardsweiler eine Biogasanlage. Diese liegt ca. 450 m nordöstlich von Steinbronnen und ca. 530 m nördlich von Renhardsweiler im Außenbereich. Die Bioenergie GbR Rapp und Volk-Daiber möchte nun einige Änderungen, wie beispielsweise die Errichtung und Betrieb einer Vorgrube mit Pumpenhaus vornehmen. Die Anlagenteile rücken dabei nicht näher an die Ortschaften heran und es sind dort keine Schutzgebiete betroffen. Die kompletten Planunterlagen dazu können bei der Baurechtsbehörde eingesehen werden. Der Gemeinderat erteilte in der Sitzung das gemeindliche Einvernehmen zur Änderung.

Der Gemeinderat in Kürze
- Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Satzung über die Nutzung der Musikschule sowie der Satzung über die Erhebung von Gebühren bei der Nutzung des Angebots der städtischen Musikschule mit Wirkung vom 01.09.2023 zu
- Für die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 und der Einzelvergabe der Bauleistungen für den Neubau des Personal- und Bürogebäudes des städtischen Bauhofs stimmte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung zu, diese an das Planungsteam, bestehend aus Architektenbüro Johannes Kaufmann, Ing.büro Hipp, Ing. Büro Ulmer und Ing. Büro Hiestand zu vergeben.
- Der Gemeinderat stimmte der Aufstellung der Einbeziehungssatzung „HKW Großtissen“ zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Verfahren voranzutreiben.
- Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt, folgende Maßnahmen für die Erneuerung und Erweiterung von Ver- und Entsorgungsleistungen im Ortsnetz und den Ausbau des Straubwegs in Bierstetten auszuschreiben:
1. Erneuerung und Erweiterung von Ver- und Entsorgungsleitungen im Ortsnetz Bierstetten (Heimstraße, Straubweg, Schloßbühl)
2. Sanierung des Bierstetter Bachs auf eine Länge von 106 m durch Kurzrohrrelining
3. Erneuerung des Gehwegs mit Bordsteinen in der Heimstraße
4. Erneuerung der Bordsteine und der Oberfläche des Straubwegs
5. Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Heimstraße und im Straubweg
6. Die Ingenieursleistungen der Bauleistungen 1-5
- Der Gemeinderat beschloss nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen die 4. Vorhabenbezogene Änderung in vereinfachten Verfahren zum Bebauungsplan „Seewatten“; Gemarkung Saulgau. Nach Auflistung aller vollzogenen Änderungen des Bebauungsplans wird diese Änderung künftig als 6. Änderung geführt. In Anbetracht der Geringfügigkeit der Änderungen im Planentwurf wird auf eine erneute Auslegung verzichtet. Die vorhabenbezogene Änderung in der Fassung vom 20.04.2023 wurde vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Billigung des zugehörigen Durchführungsvertrags.
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wurden die zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Aufstellung einer PV-Freiflächenanlage "Am Bachhaupter Weg" Flurstück 400; Gemarkung Wolfartsweiler eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung entsprechend der Vorlage des beauftragten Ingenieurbüros vom Gemeinderat berücksichtigt. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 29.04.2023, bestehend aus dem Planteil, Textteil mit Begründung und Umweltbericht wurde gebilligt und wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 29.04.2023 wurde ebenfalls gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wurden die zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Aufstellung einer PV-Freiflächenanlage "Am Bachhaupter Weg" Flurstück 411; Gemarkung Wolfartsweiler eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung entsprechend der Vorlage des beauftragten Ingenieurbüros vom Gemeinderat berücksichtigt.Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 29.04.2023, bestehend aus dem Planteil, Textteil mit Begründung und Umweltbericht wurde gebilligt und wird nach nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 29.04.2023 wurde ebenfalls gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
- Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Liebfrauenstraße“ in der Fassung vom 05.05.2023 wurde vom Gemeinderat gebilligt und wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel durchgeführt. Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in
der Fassung vom 05.05.2023 wurde ebenfalls gebilligt und wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB findet zeitgleich statt.

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