03.03.2023
Gute Nachrichten aus Stuttgart: 12 Investitionsvorhaben in Bad Saulgau und den Teilorten sind in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) 2023 aufgenommen.
Insgesamt über 1,1 Mio. Euro Strukturfördermittel stellt das Land für diese Projekte zur Verfügung. Die Hälfte entfällt auf vier ge-werbliche Erweiterungsvorhaben. Davon befinden sich drei in der Kernstadt und eines in einem Teilort.
Die andere Hälfte können private Vorhabenträger für Wohnbauprojekte abrufen. Je zwei Vorhaben sind dabei in der Kernstadt und dem Teilort Moosheim geplant, je eines in Bierstetten, Großtissen, Friedberg und Fulgenstadt.
Aus dem ELR-Programm fördert das Land Baden-Württemberg privat-gewerbliche Vorhaben in den beiden Förderschwerpunkten „Arbeiten“ und „Grundversorgung“ sowie die Schaffung von Wohnraum durch Privatperso-nen. Voraussetzung dafür ist, dass der Förderantrag positiv vom Regierungs-präsidium beschieden wird. Die Stadtverwaltung unterstützt Sie selbstver-ständlich gerne bei der ELR-Antragsstellung. Interessenten Ansprechpartner sind für gewerbliche Vorhaben die städtische Wirtschaftsförderung, Fr. Boos und Hr. Schäfers, Tel: 07581/207-103/-104, für Wohnbauvorhaben das Bau-amt, Fr. Zedelmayr, Tel. 07581/207-324.
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
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