14.02.2023
Zum 1. Januar 2023 ist die vom Gemeinderat im vergangenen Jahr beschlossene neue Richtlinie zur Vereinsförderung in Kraft getreten. Vereine haben die Möglichkeit, Anträge auf Förderung nach der neuen Richtlinie zu stellen. Für die vereinfachte Beantragung gibt es verschiedene Formulare, welche auf der Homepage der Stadt Bad Saulgau heruntergeladen werden können.
Alle Anträge sowie die Richtlinien zur Vereinsförderung finden Sie auf dieser Seite
Dort sind aktuell Antragsformulare auf Grundförderung, auf Gewährung von Unterhaltungs- und Bewirtschaftungszuschüsse, für Jugendarbeit sowie Zuschüsse für Veranstaltungen und Nachhaltigkeitsaktionen eingestellt.
Bei der Antragsstellung ist zu beachten, dass für die Grundförderung sowie für Unterhaltungs- und Bewirtschaftungszuschüsse für Vereinsanlagen ein einmaliger Antrag genügt, die Auszahlung erfolgt dann jährlich. Eine Frist für die Antragsstellung gibt es nicht. Der Antrag auf Gewährung eines Jahreszuschusses für Jugendarbeit für das laufende Kalenderjahr ist bis zum 30. September eines Jahres möglich. Ein Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Sonderveranstaltungen oder Nachhaltigkeitsaktionen ist vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Stadtverwaltung Bad Saulgau
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
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